Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von wailord am 06.03.2021, 21:22 Uhr

als vater angeben solltest du ihn aber schon

zum einen wäre es betrug es wissentlich zu verhindern, zum anderen hat das kind anrecht auf unterhalt. auch später anrecht auf erbe. und natürlich umgang. nur weil er als vater anerkannt ist, hat er nicht das sorgerecht. das lass ihn übers gericht machen. das ein hat mit dem andren nix zu tun.

 
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