Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Savanna2 am 06.09.2011, 14:21 Uhr

JackyII

das stimmt so nicht, bis das Kind 3 Jahre ist bekommst du keine Gespräche etc. von der Arge aufgedrückt, bist sozusagen "befreit" von der Pflicht etwas nachzuweisen da du für die Kinderbetreuung freigestellt bist.

 
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