Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Möhrchen am 06.09.2011, 10:21 Uhr

SGBII und Kinderbetreuung.Bitte um Rat

Wie hast Du Dir das denn grundsätzlich vorgestellt? Seit wann bist Du denn AE?
Solange Du Leistungen dort beziehst, wirst Du Dich auch gewissen Regeln "unterwerfen" müssen - andernfalls wirst Du wohl mit Sanktionen rechnen müssen.

vg heike

 
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