Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Dreierbande am 06.09.2011, 14:21 Uhr

Re:

Das ist Käse, die Arge darf nicht kürzen aufgrund der Schulwahl, "nur" weil es dort keine Ganztagsbetreuung gibt. Die Schulwahl obliegt den Eltern als Sorgeberechtigte. Manchmal hat man ja nicht mal die Wahl einer anderen Schule.
Ich hatte das 2007, da sollte ich meine Große von Seiten der Arge aus an einer anderen Schule anmelden wegs der besseren Betreuung, und hab da mal beim Jugendamt angefragt, die haben fast die Hände über den Kopf zusammengeschlagen, die Arge hat auf die Schulwahl keinen Einfluß, aber sie kann verlangen, daß man sich um eine anderweitige Betreuung bemüht, was man dann auch nachweisen muß - am besten per Bescheinigung vom Jugendamt, daß man dort war zur Beratung und Beantragung einer weitergehenden Betreuung.

 
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