von spiky73 am 06.05.2012, 8:33 Uhr |
Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?
hallo jani,
meine moralkeule bleibt auch im sack - mir ist bei kind2 aehnliches passiert.
nur habe ich damals die beistandschaft beim jugendamt schon vorgeburtlich beantragt, damit die feststellung der vaterschaft moeglichst "zeitnah" ins rollen kam. gedauert hat es letztendlich vier jahre - aber das liegt darin begruendet, dass er in den staaten lebt, und letztendlich haette es mir bluehen koennen, dass zwar die vaterschaftsfeststellung in die wege geleitet wird, es aber zu keinem ergebnis kommt.
das mit der beistandschaft laeuft eigentlich ganz easy. du gehst zum jugendamt mit all den verfuegbaren informationen und unterlagen (geburtsurkunde des kindes), fuellst ein formular aus, unterschreibst es, und feddich ist die laube.
ich kann mich noch erinnern, dass ich damals zwei kaestchen ankreuzen konnte: einmal "ich beauftrage das jugendamt mit der feststellung der vaterschaft" und dann noch "ich beauftrage das jugendamt mit der beitreibung des unterhalts".
heute sind, so wie mir bei der gerichtsverhandlung im maerz gesagt wurde (bei uns ist das alles also noch ganz frisch), beide verfahren voneinander abgetrennt. sprich, erst wird die vaterschaft festgestellt, und dann erst kann der unterhalt festgestellt und beigetrieben werden.
da mein antrag noch unter der alten regelung gestellt wurde, wurde in der einen verhandlung die vaterschaft festgestellt und gleichzeitig der unterhalt festgelegt, der ab dem zeitpunkt der antragstellung faellig war. ich nehme an, dass so etwas nach der heutigen regelung nicht mehr vorkommt.
es ist halt nur die frage, ob du beide maenner, also sowohl deinen expartner, als auch den mr-einmal-spass, als moegliche vaeter benennen musst. der zeitrahmen der moeglichen empfaengnis ist naemlich bei gericht ziemlich weit gesteckt: ich weiss genau, an welchem datum meine kleine entstanden ist, es gab auch in dem fraglichen zeitraum keinen anderen mann. so war die sache ziemlich eindeutig. aber das war bei uns anfang maerz gewesen, und der fragliche zeitraum war von januar bis mai oder so. da musst du halt dein gewissen pruefen, ob nicht der expartner noch eventuell vielleicht ein ganz kleines bisschen als vater in frage kommen koennte oder nicht. waer halt bloed, wenn du nur einen angibst - und er ist es dann nicht. dann waer der ganze aufwand umsonst (und im schlimmsten fall kriegst du dann noch die kosten des verfahrens aufgebrummt, so werden die naemlich dem vater auferlegt).
im grunde genommen finde ich es nicht mehr als richtig, denjenigen auch zur verantwortung zu ziehen. auch wenn man zur gewissenspruefung und entscheidung etwas laenger braucht. und auch, wenn diese verantwortung nur aus dem finanziellen part besteht... aber das kind kann doch am allerwenigsten dafuer, dass seine eltern eben nur deshalb eltern wurden, weil sie die fleischeslust ueberfallen hat, lach.
der vater meiner kleinen kennt sein kind uebrigens nicht. kontakt besteht keiner, auch zwischen uns beiden nicht. ich habe das gefuehl, die kleine geht mit dieser situation besser um als meine grosse, deren vater (ebenfalls amerikaner) sich alle schaltjahre mal meldet. in der situation werden offenbar immer wieder sehnsuechte beim kind geweckt, die der vater einfach nicht erfuellen kann. trotzdem wuerde ich den ablehnenden vater nie seinem kind vorenthalten, kaeme er irgendwann mit dem wunsch auf mich zu, sein kind kennenlernen zu wollen.
lg,
martina.
- Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 05.05.12, 23:27
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - samirasmama 05.05.12, 23:51
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Pamo 06.05.12, 1:03
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - spiky73 06.05.12, 8:33
- ..ich wundere mich gerade - Savanna2 06.05.12, 9:44
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - shinead 06.05.12, 10:40
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Nurit 06.05.12, 10:51
- danke shinead!! - Sakra 06.05.12, 11:35
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Leena 06.05.12, 15:51
- leena? - Savanna2 06.05.12, 17:41
- Re: leena? - Leena 06.05.12, 18:02
- nochmal leena - Savanna2 06.05.12, 18:33
- Re: leena? - Leena 06.05.12, 18:02
- leena? - Savanna2 06.05.12, 17:41
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - mf4 06.05.12, 11:17
- das kind wird älter, damuss man arbeiten und da fehlt der unterhalt bzw uhv - Savanna2 06.05.12, 11:29
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - susafi 06.05.12, 13:05
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 06.05.12, 21:05
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - mf4 07.05.12, 8:17
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 08.05.12, 9:51
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - mf4 07.05.12, 8:17
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Mogli18 06.05.12, 22:04
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 08.05.12, 9:45
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