Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Savanna2 am 06.05.2012, 11:06 Uhr

spiky

danke für die info :-)
das ist ja nun nicht schwer, aber wenn man im nachhinein dann plötzlich doch den vater "kennt" und eintragen lässt finde ich das shcon sehr unglaubhaft und es wäre ja nur rechtens wenn dieser dann den anteil vom uhv zurückzahlen muss.

 
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