Geschrieben von mf4 am 06.05.2012, 11:17 Uhr |
Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?
Mich wundert, dass das Jobcenter den fehlenden UH oder UH-Vorschuss einfach so ausgleicht, obwohl es keinen Kindsvater gibt, von dem sie das zurückfordern können. Das passiert nämlich so eben bei mir. JC gleicht aus und der KV wird vom JC auf Rückzahlung verklagt.
Wenn jemand ein Kind als seines annimmt, obwohl er erfahren hat, dass er es nicht gezeugt hat ist das ja erstmal klasse aber wenn die Beziehung bröckelt will er sich nicht für das Kind 18Jahre und länger löhnen.
Der Erzeuger sollte schnellstens von seinem Kind erfahren und du solltest Kontakt aufbauen zwischen ihm und dem Kind, dass es ein Vater-Kind-Verhältnis werden kann. Ob er daran Interesse hat wirst du sehen. Ob er nachträglich zur Kasse gebeten werden kann weiß ich nicht. Für ihn hoffe ich es nicht, denn er wußte ja nie von seinem Kind... verwunderlich ist, dass kleine Ausrutscher ohne Kondom passieren.
- Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 05.05.12, 23:27
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - samirasmama 05.05.12, 23:51
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Pamo 06.05.12, 1:03
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - spiky73 06.05.12, 8:33
- ..ich wundere mich gerade - Savanna2 06.05.12, 9:44
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - shinead 06.05.12, 10:40
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Nurit 06.05.12, 10:51
- danke shinead!! - Sakra 06.05.12, 11:35
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Leena 06.05.12, 15:51
- leena? - Savanna2 06.05.12, 17:41
- Re: leena? - Leena 06.05.12, 18:02
- nochmal leena - Savanna2 06.05.12, 18:33
- Re: leena? - Leena 06.05.12, 18:02
- leena? - Savanna2 06.05.12, 17:41
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - mf4 06.05.12, 11:17
- das kind wird älter, damuss man arbeiten und da fehlt der unterhalt bzw uhv - Savanna2 06.05.12, 11:29
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - susafi 06.05.12, 13:05
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 06.05.12, 21:05
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - mf4 07.05.12, 8:17
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 08.05.12, 9:51
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - mf4 07.05.12, 8:17
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Mogli18 06.05.12, 22:04
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 08.05.12, 9:45
Keine Zeit für Freundschaften
Happy birthday, kalle
Frage wg Unterhalt
Wann kapier ich endlich
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Unterhalt für nichteheliche Mutter! Wer kann weiterhelfen?
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