von Leena am 06.05.2012, 15:51 Uhr |
Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?
...warum muss es per se "bitter" sein, wenn in der Geburtsurkunde nur die Mutter steht?
Bei meinem ältesten Nachwuchs stand in der Geburtsurkunde auch nur die Mutter, mittlerweile hat mein Mann adoptiert und es gibt eine neue Geburtsurkunde mit "juristischem" Vater.
Mein Kind weiß, wer der biologische Vater ist, es besteht Kontakt zur Familie väterlicherseits (auch wenn der Vater selbst jeden Kontakt ablehnt), und "die Allgemeinheit" musste auch nicht in irgendeiner Weise für den Unterhalt zahlen, da ich - außer dem allgemeinen Erziehungsgeld von 300 DM, oder was es damals war - keinerlei Sozialleistungen, UHV oder ähnliches bekommen habe.
Wenn man den Vater begründet nicht offiziell benennen will, das Kind im Innenverhältnis aber Bescheid weiß, und der Unterhalt des Kindes ohne finanzielle Belastung der Allgemeinheit (und des Vaters) gesichert ist, finde ich das grundsätzlich durchaus vertretbar.
- Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 05.05.12, 23:27
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - samirasmama 05.05.12, 23:51
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Pamo 06.05.12, 1:03
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - spiky73 06.05.12, 8:33
- ..ich wundere mich gerade - Savanna2 06.05.12, 9:44
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - shinead 06.05.12, 10:40
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Nurit 06.05.12, 10:51
- danke shinead!! - Sakra 06.05.12, 11:35
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Leena 06.05.12, 15:51
- leena? - Savanna2 06.05.12, 17:41
- Re: leena? - Leena 06.05.12, 18:02
- nochmal leena - Savanna2 06.05.12, 18:33
- Re: leena? - Leena 06.05.12, 18:02
- leena? - Savanna2 06.05.12, 17:41
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - mf4 06.05.12, 11:17
- das kind wird älter, damuss man arbeiten und da fehlt der unterhalt bzw uhv - Savanna2 06.05.12, 11:29
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - susafi 06.05.12, 13:05
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 06.05.12, 21:05
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - mf4 07.05.12, 8:17
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 08.05.12, 9:51
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - mf4 07.05.12, 8:17
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Mogli18 06.05.12, 22:04
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 08.05.12, 9:45
Keine Zeit für Freundschaften
Happy birthday, kalle
Frage wg Unterhalt
Wann kapier ich endlich
Umfrage:was habt ihr an schränken,handtüchern etc?
Unterhalt für nichteheliche Mutter! Wer kann weiterhelfen?
Dreh jetzt bald durch
Allein......ist einfach allein :-(
Verwirrt silopo