Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 06.05.2012, 15:51 Uhr

Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?

...warum muss es per se "bitter" sein, wenn in der Geburtsurkunde nur die Mutter steht?

Bei meinem ältesten Nachwuchs stand in der Geburtsurkunde auch nur die Mutter, mittlerweile hat mein Mann adoptiert und es gibt eine neue Geburtsurkunde mit "juristischem" Vater.

Mein Kind weiß, wer der biologische Vater ist, es besteht Kontakt zur Familie väterlicherseits (auch wenn der Vater selbst jeden Kontakt ablehnt), und "die Allgemeinheit" musste auch nicht in irgendeiner Weise für den Unterhalt zahlen, da ich - außer dem allgemeinen Erziehungsgeld von 300 DM, oder was es damals war - keinerlei Sozialleistungen, UHV oder ähnliches bekommen habe.

Wenn man den Vater begründet nicht offiziell benennen will, das Kind im Innenverhältnis aber Bescheid weiß, und der Unterhalt des Kindes ohne finanzielle Belastung der Allgemeinheit (und des Vaters) gesichert ist, finde ich das grundsätzlich durchaus vertretbar.

 
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