Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Johanna2 am 13.10.2018, 15:18 Uhr

Umgangsänderung (Teenie)

Bislang wurde der Umgang des Vaters mit dem Kind monatlich von den Eltern geplant. Manchmal war das Kind (Teenie) das ganze Wochenende beim Vater, manchmal gar nicht, manchmal ein halbes - je nachdem, was bei Mutter, Vater oder dem Kind so an Terminen, Vorhaben, Verabredungen anlag. Beide Eltern konnten ihre persönlichen Wochenend-Termine absprechen und unter einen Hut bekommen. Wenn das Kind den Umgang mal um eine Stunde o.ä. verlängern wollte, wurde das per SMS abgesprochen. Wenn nichts wichtiges anlag, war das dann auch gar kein Problem.

Nun hat sich die Kommunikation zwischen den Eltern extrem verschlechtert. Ein Jugendamtsmitarbeiter wurde mit ins Boot geholt und der hat entschieden (auch durch das Bestreben eines Elternteils), dass der Umgang ausschließlich nur noch 14tägig im Wechsel stattzufinden hat. Das Kind (wie gesagt, kein Kleinkind mehr, sondern ein Teenager) wurde nicht gefragt. Es kam nur in den Aussagen der Eltern "zu Wort" - nur deren Inhalte stehen sich konträr gegenüber... (von der einen Seite hieß es, das Kind möchte den Umgang so stattfinden lassen, von der anderen Seite hieß es, das Kind möchte lieber bei der flexibleren Planung wie seit Jahren bleiben).

Kann ein JA-Mitarbeiter das einfach so handhaben und eine Entscheidung (die ja auch nicht der seit Jahren gewohnten Umgangsgestaltung mehr entspricht) "in Stein meißeln", so dass sich alle daran zu halten haben? EINE Partei ist ja wie gesagt damit zufrieden. Das Kind letztlich nicht wirklich...

Ich finde es befremdlich, dass das Wort des JA ein derartiges Gewicht hat. Sonst hört man immer, dass jahrelange Gewohnheiten des Kindes (hier: der flexible Umgang mit dem Vater) ausschlaggebend sind. Die werden hier ja komplett umgestaltet. Gerade da es sich nicht mehr um ein Kleinkind handelt, sondern um einen Teenager, der ja auch eigene Interessen verfolgt, Freunde trifft, Hobbys nachgeht etc., braucht doch auch der Umgang mehr Flexibilität. Das Kind an sich kam wie gesagt gar nicht zu Wort...

Gibt es jetzt nur noch den Gang vor Gericht als Ausweg?
Oder sich eben damit arrangieren....

 
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