Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 18.10.2019, 17:56 Uhr

Wenn das Kind noch Schüler und bis zu 21 J ist:

Hallo,

ich hab das hier gefunden:
https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/unterhalt-volljaehrige-kinder.html#Pruefungsschema-Unterhalt-volljaehriges-Kind

also steht ein Schüler bis 21 dem minderj. Kind gleich, inkl. gesteigerter Erwerbsobliegenheit. Gilt die aber nicht auch für die Mutter?
Insbes. dann wenn das Kind jetzt anteilig Unterhalt berechnen muss ab 18 J-.

LG

D

 
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