Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lilly1211 am 18.10.2019, 10:08 Uhr

Wie ist das mit der Erwerbsobliegenheit, wenn das Kind Ü18 ist?

Wohnt das Kind bei der Mutter?

So viel ich weiß darf sich das Kind dann mit der Mutter einigen dass es von der Mutter nur Naturalunterhalt erhält. Muss also nicht die Mutter verklagen. So habe ich das im Kopf, aber keine Quelle.

 
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