Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kravallie am 18.10.2019, 14:22 Uhr

Wie ist das mit der Erwerbsobliegenheit, wenn das Kind Ü18 ist?

also ICH glaube nicht, dass dann das Kind rumklagen müsste, sondern der vater dann der mutter ein Vollzeitgehalt anrechnen.

so war das bei bekannten zumindest, kv ist Jurist....

(lust auf biega am woe?)

 
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