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Geschrieben von Trini am 02.04.2013, 10:07 Uhr

Mal aus Vorgesetztensicht ein paar Gedanken

Zuallererst muss man wohl unterscheiden, ob es sich beim Vorgesetzten um einen Privatunternehmer im Klaistbetrieb handelt oder um einen Vorgesetzten in einem größeren Unternehmen/Behörde. Letzterem ist das Finanzielle nämlich ziemlich egal, er hat nur die arbeitsmäßigen Interessen.

ABER - und das gilte für alle Vorgesetzten:

Bei der Auswahl einer Arbeitskraft, egal ob befristeter oder unbefristeter Vertrag, habe ich NIE die Garantie, dass der Vertrag auch erfüllt wird.

Und, das _weiß_ ein Vorgesetzter auch:
Meine erste eigene Laborantin (2 Jahre, halbe Stelle), verliebte sich nach einem halben Jahr in 100 km Entfernung. Von da an war sie innerlich nur noch mit der Arbeissuche am neunen Wohnort beschäftigt (die dann allerdings noch 1/2 Jahr dauerte).
Andere Kollegen (einige) erkrankten schwer/hatten Unfälle und waren bis zu 1 Jahr krankgeschrieben.
Es gibt aber auch die Arbeitnehmer, für die jedes kleinste Wehwehchen ein Grund ist, die 3-Tage-Regelung auszureizen.

Insofern ist eine Schwangerschaft nur ein Grund dafür, dass ein Vertrag nicht erfüllt wird - und ich finde, es ist ein sehr erfreulicher Grund.

Trini

 
8 Antworten:

Chapeau!

Antwort von Tinai am 02.04.2013, 10:40 Uhr

Grüße Tina

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Danke und übrigens...

Antwort von Trini am 02.04.2013, 10:54 Uhr

habe ich selbst der oben erwähnten TA ein sehr wohlwollendes Zeugnis geschrieben.

Trini

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Das unterschreibe ich so

Antwort von ALF0709 am 02.04.2013, 15:45 Uhr

Bei uns gibt es die 3-Tage-Regelung nicht. Bei uns muss vom 1. Tag an ein Schein gebracht werden (auch, damit AG sein Geld von der KK wiederbekommt). Hat aber den Vorteil, dass man beim Arzt auch einen Termin bekommt, weil man immer sagen kann (und das stimmt ja auch): Ich brauche von heute an einen Krankenschein. Morgen ist zu spät. Weil ich habs schon erlebt, dass die Arzthelferin meinte, ach kommen sie doch morgen. Nein, geht nicht, ich brauch den Schein ab heute.

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Re: Das unterschreibe ich so

Antwort von golfer am 02.04.2013, 16:52 Uhr

und dazu sage ich...ich ruf einfach an und brauch einen Schein....dann fragt die Helferin ob ich den Doc sehen will ich verneine und mein Mann holt den Schein...oder ich wenn es mir wieder besser geht...ach ja und dann sage ich noch für wie lange....meist brauch ich nur einen Tag....Migräne....und was soll ich da einen Doc sehen....hinschwanken mit Aura...dort kotzen und dann wieder heim....natürlich zu Fuß weil Auto kann ich da nicht fahren.....und ich bin so nett und verlange dann nur einen TAg....würde ich 3 sagen wäre das auch kein Probelm......

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Re: Mal aus "Vorgesetzten"sicht ein paar Gedanken

Antwort von Nikas am 03.04.2013, 22:34 Uhr

Zum Ausgleich gibts eine Menge Arbeitnehmer, die sich auch krank zur Arbeit zwingen und grundsätzlich mehr arbeiten als nach Vorschrift. Ich denke, die AG wissen das höchst genau und verkraften also die paar kränklichen/arbeitsscheuen. Man kann beide Gruppen in der Auswahl nie 100%ig voneinander trennen. Zudem sollten Kranke die Solidarität der Gesunden genießen, wider den derzeit ätzenden Zeitgeist. Kann jeden treffen.

Oder worum gings Euch hier überhaupt?

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Es ging mir darum, dass man bei einer Einstellung NIE sicher sein kann, ...

Antwort von Trini am 04.04.2013, 7:36 Uhr

dass der/die Auserwählte wirklich die erwartete Leistung erbringt.

Und meiner Meinung nach ist eine Schwangerschaft einer der nettesten Gründe dafür, eine Angestellte zu "verlieren".

Trini

PS: Hatte was mit weigels Problem und einer sehr kontroversen "Gegenmeinung" zu tun.

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Seitenbemerkung zu deinem beamtenbild

Antwort von Benedikte am 05.04.2013, 17:49 Uhr

Zitat:

Zuallererst muss man wohl unterscheiden, ob es sich beim Vorgesetzten um einen Privatunternehmer im Klaistbetrieb handelt oder um einen Vorgesetzten in einem größeren Unternehmen/Behörde. Letzterem ist das Finanzielle nämlich ziemlich egal, er hat nur die arbeitsmäßigen Interessen.


Ganz ehrlich, natürlich hat man auch in Behörden das finanzielle im Auge. Das gibt schon die BHO vor. Außerdem hat man immer nur begrenze Mittel und wenn der "Titel" erschöpft ist, hat man pech. Von daher- nach mittlerweile 25 Jahre beamtentum sage ich Dir- ein seriöser beamter kommt seiner vermögensbetreuungspflicht für den Dienstherren nach und gibt kein überflüssiges geld aus.

Benedikte

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Du würdest alo bei zugewiesener Stelle immer die "billigste" Arbeitskraft einstellen?

Antwort von Trini am 08.04.2013, 14:17 Uhr

Also lieber Laborantin ohne Berufserfahrung (TVöD 3) als Chemisch-Technische Assistentin (TVöd 6) mit ein paar Jahren Berfufserfahrung?

Trini

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