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Geschrieben von Trini am 02.04.2013, 10:07 Uhr

Mal aus Vorgesetztensicht ein paar Gedanken

Zuallererst muss man wohl unterscheiden, ob es sich beim Vorgesetzten um einen Privatunternehmer im Klaistbetrieb handelt oder um einen Vorgesetzten in einem größeren Unternehmen/Behörde. Letzterem ist das Finanzielle nämlich ziemlich egal, er hat nur die arbeitsmäßigen Interessen.

ABER - und das gilte für alle Vorgesetzten:

Bei der Auswahl einer Arbeitskraft, egal ob befristeter oder unbefristeter Vertrag, habe ich NIE die Garantie, dass der Vertrag auch erfüllt wird.

Und, das _weiß_ ein Vorgesetzter auch:
Meine erste eigene Laborantin (2 Jahre, halbe Stelle), verliebte sich nach einem halben Jahr in 100 km Entfernung. Von da an war sie innerlich nur noch mit der Arbeissuche am neunen Wohnort beschäftigt (die dann allerdings noch 1/2 Jahr dauerte).
Andere Kollegen (einige) erkrankten schwer/hatten Unfälle und waren bis zu 1 Jahr krankgeschrieben.
Es gibt aber auch die Arbeitnehmer, für die jedes kleinste Wehwehchen ein Grund ist, die 3-Tage-Regelung auszureizen.

Insofern ist eine Schwangerschaft nur ein Grund dafür, dass ein Vertrag nicht erfüllt wird - und ich finde, es ist ein sehr erfreulicher Grund.

Trini

 
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