Trennung vom Partner

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Belogen und betrogen was tun?

Thema: Belogen und betrogen was tun?

Hallöchen Leute, ich bin 22 Jahre alt und Mama einer 2 jährigen Tochter. Ich brauche bitte einen sinnvollen Rat! Der Kindsvater meiner Tochter und ich sind seit 3 Jahren zusammen, nun habe ich erfahren das er eine Frau im Ausland hat, sie hat mich kontaktiert da sie von unserer gemeinsamen Tochter erfuhr und mir. Sie hat mir die Heiratsurkunde zugeschickt also der Beweis steht fest! Er hat mich von vorne bis hinten belogen und betrogen. Da er bei seinen Eltern wohnt, und ich nun nicht mehr möchte das meine Tochter alle 2 Wochen zu ihm geht mit seinen Eltern da die gesamte Familie ein Verrat und kein guter Umgang für mein Kind ist frage ich euch? Was kann ich tun? Wenn es nach mir ging würde ich ihm den Kontakt ganz verbieten nach den ganzen Betrug. Aber das wäre meiner Tochter nicht fair da sie doch nichts damit zutun hat mit unserer Angelegenheit oder? An wen soll ich mich wenden? Ich möchte das alleinige Sorgerecht haben aber da ich nicht denke das ich es bekomme da wie ich gelesen habe,,tiefgründige",,schwerwiegende" Gründe vorhanden sein sollten um alleiniges Sorgerecht zu beantragen bin ich nicht sicher wohin nun mit der Angelegenheit? Eine sehr verzwickte Situation aber ich brauche einen sinnvollen Rat!

von jungemamaeinertochter am 11.03.2024, 11:51



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Das alleinige Sorgerecht wirst du nicht bekommen. Warum auch? Ihr seid weiterhin Eltern einer gemeinsamen Tochter. Lügen ist nicht verboten, solange man nicht unter Eid steht. Insofern kannst du ihm rechtlich gar nichts. In seiner Umgangszeit darf er mit seinem Kind zu seiner Familie gehen - sogar zu seiner Ehefrau.

von Pamo am 11.03.2024, 13:17



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selbst wenn du das alleinige sorgerecht hättest, ein umgangsrecht ist unantastbar. er ist nun mal der vater des kindes und dass er ein doppelleben geführt hat, bedeutet keine kindeswohlgefährdung. wie stellt sich denn der mann sein weiteres leben vor? vielleicht geht er zu seiner frau zurück?

von Sue_Ellen am 11.03.2024, 13:41



Antwort auf Beitrag von jungemamaeinertochter

selbst wenn du das asr hättest dürfte der kv mit dem kind seine eltern besuchen. oder was versprichst du dir vom asr? im grunde ist ja nichts zu ändern, oder? das kind ist alle 2 wochen übers we beim kv, das entspricht ja schon einer trennungssituation. für das standard-modell könnte er sie noch 1 tag in der woche dazwischen haben. zahlt er unterhalt?

von WonderWoman am 11.03.2024, 15:16



Antwort auf Beitrag von jungemamaeinertochter

Das musst du mir nochmal genauer erklären Er ist verheiratet? Er hat eine Frau im Ausland und lebt trotzdem hier in Deutschland bei seinen Eltern? Ist er vllt von seiner Frau schon getrennt? Anders kann ich es mir nicht erklären. Auch das seine Eltern da so mitziehen. Du bist jetzt natürlich wütend. Da hast du ohne Frage einfach ein Recht drauf. Lass dir Wut erstmal ein wenig abklingen. Er ist ja trotzdem der Vater und wie du schon selbst schreibst, es ist unfair wenn euer Kind darunter leiden muss.

von Muffin2020 am 11.03.2024, 20:00



Antwort auf Beitrag von jungemamaeinertochter

Zuerst würde ich das Gespräch suchen und um Erklärung bitten. Warum lebt der Vater deines Kindes in Deutschland und seine Frau im Ausland? Das wäre ja zu klären. Sind die nur verheiratet, aber bereits getrennt? Mal von dem Nichterzählen abgesehen „mildert“ das ja die Situation. Das zuschicken der Heiratsurkunde finde ich affig. Es hätte doch gereicht sich zu erklären. So klingt es nach „dem zeige ich es mal“. Von daher, kläre diese Umstände, aber in Ruhe. Das Umgangsrecht, das Sorgerecht kannst Du ihm nicht entziehen. So einfach geht das nicht und ob es das wäre was deine Tochter wollen würde steht ja noch einmal auf einem anderen Blatt. Hier hilft nur besonnen zu überlegen, vor allem im Sinne des Kindes. Wenn Dich das alles zu sehr triggert musst Du einen Rechtsbeistand aktivieren. Der kann Dir auch genau erklären was vorliegen muss um dem Partner das Sorgerecht zu entziehen.

von Caot am 12.03.2024, 08:11



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Ich würde an Stelle der AP der Ehefrau im Ausland dankbar sein (vermutlich erst nach etwas Verdauen ;-), und ich finde das Zuschicken der Urkunde nicht affig, weil es etwas ganz anderes als reines Hörensagen ist, mit dem sie den Vater konfrontieren kann. Die Ehefrau im Ausland ist hier ja genauso wie die AP Opfer, das A. ist der Mann. Und wenn die zwei Frauen sich solidarisieren, um ihm zu zeigen, wie es nicht geht, finde ich das gar nicht doof. Eine evtl. Trennung wäre vielleicht auch mit beiden abzuklären, es ist mit der Vorgeschichte fraglich, ob man der Aussage des Mannes allein da trauen kann. Hat er dort auch Kinder? Wobei natürlich die Handlungen vom Gedanken ans Kindeswohl geleitet werden sollten. Also zu klären, wenn noch nicht geschehen: Unterhalt? Weiterer Kontakt: hier sind Deine Wünsche verständlich, aber nicht deckungsgleich mit dem Interesse des Kindes, wie die anderen ja schon geschreiben haben. Ich glaube nicht, dass Dir jemand den Wunsch nach etwas Abstand verübeln kann, aber denke daran, Eltern bleibt Ihr immer zusammen.

von zweizwerge am 12.03.2024, 11:07



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Sehe ich genauso. Die Heiratsurkunde ist der Beweis, dass sich nicht irgendwer was wünscht... Grüße, Jomol

von Jomol am 12.03.2024, 13:43



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Hallo, ich vermute mal, dass dein Freund aus einem anderen Kulturkreis stammt, oder? Vermutlich arbeitet er hier in Deutschland, schickt aber Geld nach Hause zu seiner Frau und anderen Mitgliedern seiner Familie. Es kann sehr wohl Sinn machen, das alleinige Sorgerecht zu behalten, weil du dann alle wichtigen Entscheidungen für dein Kind allein treffen kannst und nicht für jeden Mist die Unterschrift des Vaters brauchst. Wenn ihr nach der Geburt eures Kindes nicht das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt beantragt habt, hast du das Sorgerecht jetzt schon. Das Umgangsrecht aber kannst du nicht verhindern. Dein Freund darf euer Kind regelmäßig sehen und mit ihm dort hingehen, wo er will, auch zu den Eltern. Kinder brauchen ihren Papa, auch wenn er gelogen hat. Ich fände das nicht so schlimm, wenn deine Tochter Zeit mit dem Vater und den Großeltern verbringt. Aber wenn der Vater kein Sorgerecht hat, darf er eure Maus z.B. nicht mit ins Ausland nehmen ohne deine Erlaubnis. Ich würde jetzt ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt (Familienrecht) machen. Das kostet nicht die Welt, und wenn du wenig Geld hast, beantragt er für dich einen Beratungsschein, dann kostet das Gespräch gar nichts. Wenn ein Kind im Spiel ist, sollte man sich IMMER gut beraten lassen. Weil es um sehr wichtige Dinge geht. Deinem Kind steht ja auch Unterhalt zu, bis es seine erste Ausbildung abgeschlossen hat. Darauf darfst du nicht verzichten, denn das Geld gehört deiner Tochter, und sie ist darauf angewiesen, dass du ihre Rechte durchsetzt. Wenn dein Freund keinen Unterhalt zahlt, sorgt der Anwalt dafür, dass das Gericht ihn zwingt. Du kannst natürlich auch zum Jugendamt gehen, auch die beraten zum Thema Sorgerecht und Unterhalt, aber natürlich nicht so ausführlich. LG und alles Gute für dich!

von Astrid am 12.03.2024, 09:29



Antwort auf Beitrag von jungemamaeinertochter

Das alleinige Sorgerecht bekommst Du nicht, sich Dir gegenüber unsagbar verhalten zu haben reicht leider nicht. Grund genug, alleiniges Sorgerecht einzuklagen, will man eigentlich nicht haben, da reden wir von viel Leid... Ins Ausland darf der Vater das Kind trotzdem nicht ohne Deine Erlaubnis mitnehmen. Das kann er nur, wenn er das alleinige Sorgerecht hat. Eine Freundin von mir wollte mit ihren Kindern letztes Jahr nach Malle in den Urlaub fliegen, der Vater hat nach ewigem Hi- und Her unter Bedingungen zugestimmt. Die haben gemeinsames Sorgerecht. Einfach fliegen (ohne Pass kaum möglich und auch dafür braucht er Deine Unterschrift) ist Entführung. Das gemeinsame Sorgerecht heißt eher, dass Du nicht einfach wegziehen kannst mit Kind, dass Du nicht allein über die Schulwahl entscheiden kannst, solche Sachen. Derzeit kümmert er sich ja offensichtlich auch nicht übermäßig und wie ein übliches Paar- und Familienleben klingt jedes zweite Wochenende Kind beim Vater, der bei seinen Eltern wohnt jetzt auch nicht- natürlich ist das nicht verboten, aber doch auch nicht üblich. Du sagst, Ihr seiet noch zusammen bzw. wart es bis gerade? Was Du versuchen könntest, ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Das macht umziehen etwas leichter, wenn ich mich nicht täusche. Deine Tochter lebt eh bei Dir, da solltest Du Chancen haben. Du solltest Dich auf alle Fälle anwaltlich (Anwalt f. Familienrecht) beraten lassen. Grüße, Jomol

von Jomol am 12.03.2024, 10:25



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*Ins Ausland darf der Vater das Kind trotzdem nicht ohne Deine Erlaubnis mitnehmen. Das kann er nur, wenn er das alleinige Sorgerecht hat.* das stimmt nicht. *Eine Freundin von mir wollte mit ihren Kindern letztes Jahr nach Malle in den Urlaub fliegen, der Vater hat nach ewigem Hi- und Her unter Bedingungen zugestimmt. Die haben gemeinsames Sorgerecht. Einfach fliegen (ohne Pass kaum möglich und auch dafür braucht er Deine Unterschrift) ist Entführung.* da musst du etwas falsch verstanden haben. die zustimmung gerade im europ. ausland kann man sehr einfach ersetzen lassen, zudem wird das in den seltensten fällen kontrolliert.

von Sue_Ellen am 12.03.2024, 11:40



Antwort auf Beitrag von Sue_Ellen

Dann hat sich meine Freundin wohl nicht richtig informiert. Du bist sicher, dass man das gegen den erklärten Willen des anderen sorgeberechtigten Elternteils kann? Der Vater ist da, die Kinder leben die Hälfte der Zeit bei ihm. Er würde es also mit Sicherheit mitbekommen haben. Eine Art Ausweis/ Kinderreisepass braucht man, am Flughafen werden die auch kontrolliert. Hier musste man zum Antrag bei uns eine Vollmacht des anderen Elternteils mitbringen- klar kann man das fälschen, aber wir reden ja hoffentlich von legalen Möglichkeiten. Einer anderen Freundin wurde von ihrer Anwältin dringendst abgeraten (weil es Kindesentführung sei, ob das jemand verfolgt hätte, weiß ich natürlich nicht, sie hat es nicht gemacht), mit ihren Kindern ins (in diesem Fall außereuropäische) Ausland zu reisen. Pässe und Aufenthalsbestimmungsrecht hatte sie. Noch unübersichtlicher wird es, wenn der Vater evt. keine deutsche Staatsbürgerschaft hat. Wirklich wissen- und auf dem aktuellen Stand sein- wird eine Anwältin/ ein Anwalt für Familienrecht! Dieser Weg lohnt sich in jedem Fall! Grüße, Jomol

von Jomol am 12.03.2024, 13:41



Antwort auf Beitrag von Jomol

dann hängt die geschichte deiner freundin am pass, der vater wollte den antrag nicht unterschreiben. das ist doof, kann aber auch ersetzt werden. ich meine, gehört zu haben, dass man es jetzt keine 2.unterschrift mehr braucht. ist ja auch unfug. der andere sorgeberechtige kann bedenken anmelden, aber so eine schnöde mallereise, wer soll da was dagegen haben. wenn die reise ins nicht europäische heimatland des anderen sorgeberechtigten geht, ist das ggf wieder etwas anderes. diese block geschichte zieht sich ja auch über d und dk.

von Sue_Ellen am 12.03.2024, 15:51



Antwort auf Beitrag von Sue_Ellen

Also> um zu reisen braucht das Kind Perso oder Pass. Beides kann der Vater selbst bei GSR nicht alleine beantragen, da das Kind nicht bei ihm lebt. Sollte er es über das Gericht versuchen, dann wird hier ziemlich sicher die Mutter angeschrieben und gehört, da das Kind bei ihr gemeldet ist. Aber selbst wenn er pass oder Perso hätte: Grundsätzlich ist jeder Auslandsreise zustimmungspflichtig, wobei bei unproblematischen Reisezielen diese Zustimmung zu erteilen ist. Blöd ist halt, wenn Mama oder Papa am Flughafen vor dem Zollbeamten bei der Auseiste steht und der die Zustimmung des anderen Elternteils (oder die Negativbescheinigung) sehen möchte. Die Chance sehe ich aus meiner Erfahrung (diverse Internetforen und AE-Reisegruppen) bei 40%, Tendenz steigend. (Meinen Kleinen haben sie 10 Tage vor seinem 18. Geb noch kontrolliert ob er die Reise-Genehmigung des Papas dabei hat am Münchner Flughafen). LG D

von desireekk am 12.03.2024, 19:22



Antwort auf Beitrag von jungemamaeinertochter

Das ist ja sehr unschön... und tut sauweh. Aber: Du wirfst a ein paar Ebenen in einem Topf, die du ab jetzt auseinanderhalten musst. Grundsatz:!!! Das Kind hat ein echt auf größtmöglichen Umgang mit beiden Eltern. Steht genau so im Gesetzt/BGB. Das KIND hat ein Recht, nicht die Eltern, die stehen an zweiter Stelle. Also: Euer (!) Kind hat ein Recht seinen Vater weiterhin so viel wie möglich zu sehen. Was der Vater in der Zeit seines Umgangs macht, ist nicht Deine Sache, solange das Kind nicht gefährdet wird. 2.) Du als Partnerin bist zutiefst verletzt, total verständlich. Aber das hat NICHTS mit dem Kind zu tun. Ein Mann kann seine Frau 100 Mal betrügen und trotzdem ein liebevoller und sorgender Vater sein. Das sind die Ebenen die Du ab jetzt trennen musst. 3) Zahlt er Unterhalt? Hast Du einen Titel? Wenn nein: ab zum Jugendamt und lasse einen Titel ausrechnen und unterschreiben vom KV. Ich persönlich rate i. d. R. NICHT automatisch zur Beistandschaft. Einen Titel muss das Jugendamt auch ohne erstellen. LG D

von desireekk am 12.03.2024, 19:29