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Vaterschaftsanerkennung?

Thema: Vaterschaftsanerkennung?

Hallo Ihr Lieben,  ich bräuchte mal euren Rat. Ich bin ungeplant schwanger von einem Mann der in einer toxischen on off Beziehung lebt. Als er von seiner Partnerin getrennt war kamen wir uns näher und daraus entstand ein Kind bzw ich bin jetzt schwanger. Nun ist er wieder mit seiner Ex zusammen und möchte mit dem Kind nichts zutun haben. Er will davon nichts hören und wissen. Ablehnung pur. Sie darf davon nichts wissen und da bin ich auch froh drum weil sie wirklich ein Psycho ist.  Dennoch schulde ich unserem Kind doch die Eintragung der Vaterschaft.... Aber was soll ich nur tun? Bringe ich jetzt den Stein ins Rollen mit Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt dann werde ich wahrscheinlich von der Ex terrorisiert weil die wohnen zusammen und sie wird die Post sehen. Also lieber in Frieden leben oder auf sein "Recht bestehen"? Ich schwanke.... oder kann man etwaige Post auch an eine andere Adresse schicken zum Beispiel an seine Firma?

von XSarahXx am 19.04.2024, 13:19



Antwort auf Beitrag von XSarahXx

Das Kind hat ein Recht, seine Abstammung nicht nur zu kennen, sondern diese auch offiziell dokumentiert zu haben. Das Kind hat ein Recht, seine Abstammung nicht nur zu kennen, sondern diese auch offiziell dokumentiert zu haben. Und ich wiederhole diesen Satz seit gefühlten 100 Jahren: Wer kein Kind will, darf nicht schnackseln. wer kein Kind will, darf nicht schnackseln. Du kannst ihn ja bis zur Geburt in Ruhe lassen und wenn das Kind da ist, schickst du ihm eine Nachricht, dass er bitte zum Jugendamt gehen soll und die Vaterschaft anerkennen und den Unterhalt titulieren wenn er das nicht tut, dann gehst du alleine zum Jugendamt, gibst seine Adresse an und fertig. Es ist nicht deine Aufgabe, ihn vor seiner Partnerin zu bewahren. Wenn er nicht möchte, dass es rauskommt, dann muss er eben rechtzeitig reagieren. Wenn er nicht möchte, dass es rauskommt, dann muss er eben rechtzeitig reagieren.   Alles Gute   D

von desireekk am 19.04.2024, 13:29



Antwort auf Beitrag von XSarahXx

Hallo, der Unterhalt ist ja für dein Kind. Und du als seine Mutter hast die Pflicht, deinem Kind zu dem Geld zu verhelfen, das ihm zusteht. Denn allein kann es das nicht, es ist darauf angewiesen, dass du das für es machst. Der Vater muss für sein Kind Unterhalt bezahlen, bis es die erste Ausbildung abgeschlossen hat. Du solltest niemals stellvertretend für das Kind auf seine Rechte verzichten, denn das wird dich einholen. Außerdem: Wer ist wichtiger - die Partnerin dieses Mannes, oder dein Kind...?  Wer als Mann freiwillig mit einer angeblichen Psychofrau zusammenlebt und ständig wieder zu ihr zurückkehrt, ist selbst nicht ganz knusper. Du kannst sowieso davon ausgehen, dass du nur die Hälfte der Wahrheit erfährst, nämlich nur das, was der Mann dir aufgetischt hat. Du würdest dich vermutlich wundern, wenn du alles über die Beiden wüsstest. Aber das ist eigentlich auch egal. Wichtig ist jetzt nur, dass du für dich und dein Kind eintrittst. Das ist dein Job, wenn man Mutter wird. Du solltest den Vater also von Anfang an eintragen lassen. Falls er die Vaterschaft leugnet, bitte zum Jugendamt gehen, es wird dann ein Test angeordnet. Das Jugendamt hilft dir auch mit einem Unterhaltsvorschuss, wenn der Vater nicht zahlen will usw. Du kannst ihn per Sms oder per WhatsApp freundlich fragen, ob er Post lieber an den Arbeitsplatz oder lieber nach Hause kriegen möchte.  LG    

von Bonniebee am 19.04.2024, 14:10



Antwort auf Beitrag von XSarahXx

Wenn du keinen vater angibst, bekommst du evtl keinen unterhaltsvorschuss. Aktuell und trotzig denkst du dir vll, dass du das nicht brauchst, aber du kannst nicht in die zukunft schauen. Er hat die möglichkeit, post zu vermeiden, wie desiree schrieb. Wer nicht will.... Sieh es pragmatisch und nicht rosa, es geht nur ums geld!

von Sue_Ellen am 20.04.2024, 06:54



Antwort auf Beitrag von XSarahXx

Seine Ex sollte wenn, dann ihn terrorisieren und nicht dich. Falls sie dich belästigt und nicht in Ruhe lässt, kannst du eine einstweilige Verfügung gegen sie erwirken. Wie hier schon geschrieben wurde, hat das Baby ein Recht darauf, seinen Vater zu kennen und Unterhalt von ihm zu bekommen. Auch ein Umgangsrecht besteht. Wenn er sich querstellt, dann sind Jugendamt und ggf. Familiengericht dafür da, die Interessen des Kindes durchzusetzen. Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast erstmal du. Es kann allerdings sein, dass er das gemeinsame Sorgerecht einfordert.  Tu das, was nötig ist und unterlasse nichts, was du dir später verwerfen lassen müsstest.

von Shortys_Happy_Huch am 28.04.2024, 13:58



Antwort auf Beitrag von Shortys_Happy_Huch

Nachtrag: beantrage für das Baby eine Beistandschaft vom Jugendamt. Dann ist das Jugendamt dafür zuständig, den Kindesunterhalt zu berechnen, einzufordern und du bist weitgehend aus dieser Sache raus. Später sind dann nur Nachweise deinerseits vonnöten, dass der Kindesunterhalt auf deinem Konto eingegangen ist. Er kann es friedlich und unkompliziert haben. Wenn er sich sträubt, dann treten die in Aktion, die dafür zuständig sind. Sollte er sich weiterhin querstellen, trägt er die Konsequenzen dafür.

von Shortys_Happy_Huch am 28.04.2024, 14:01