Hallo Frau Bader,
ich bin seit Mai 2017 in Elternzeit (2 Jahre) und wollte im Oktober 2018 wieder in TZ (30 Std in Elternzeit) anfangen zu arbeiten.
Heute hat mein Chef mir mitgeteilt, dass die Firma gestern Insolvenz angemeldet hat.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Auf die Kündigung warten? Oder selbst kündigen? Oder kann ich meine Elternzeit bereits nach einem Jahr (im Mai 2018) beenden und mich ab Mai arbeitssuchend beim Arbeitsamt melden?
Wie würde denn mein Arbeitslosengeld berechnet werden?
Gibt es eine Sperrfrist auf das ALG wenn ich selbst kündige?
Muss ich das Arbeitsverhältnis oder auch die Elternzeit kündigen?
Die Betreuung würde dann ab Mai durch die Oma abgedeckt und spätestens ab September durch die Kita.Diese Zusagen habe ich bereits.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Liebe Grüße
von
mum2012_14_17
am 14.03.2018, 21:51
Antwort auf:
Insolvenz des AG während meiner Elternzeit
Hallo,
wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, in EZ oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht.
Wenn Sie nicht kündigen, läuft die EZ (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr in EZ).
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung.
Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr.
Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen.
Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt.
Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben.
Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten).
Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2018
Antwort auf:
Insolvenz des AG während meiner Elternzeit
Wenn der AG in Insolvenz geht, dann darf er legal das Arbeitsverhältnis in der Elternzeit kündigen, und zwar über die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz.
Ohne Arbeitgeber kannst du solange in Elternzeit bleiben, wie du Elterngeld beziehst und danach bist du ohne Arbeitgeber arbeitslos, und musst dich um die Krankenversicherung kümmern.
Es ist also ratsam, jetzt bald auf Jobsuche zu gehen und auch beim Arbeitsamt anzukündigen, dass du voraussichtlich ab Oktober arbeitssuchend bist.
Mitglied inaktiv - 15.03.2018, 10:21
Antwort auf:
Insolvenz des AG während meiner Elternzeit
Solange das Arbeitsverhältnis nicht mit Zustimmung der Behörde gekündigt wurde, bleibt es formal bestehen. Trotzdem wäre es ratsam sich darauf einzustellen. Wie du ja auch tust.
Mitglied inaktiv - 15.03.2018, 10:24