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Geschrieben von luvi am 31.07.2020, 0:11 Uhr

Aufteilung Elternzeit -HILFE

Felica,
Ich glaube, du hast da was falsch gelesen mit dem Datum der Elternzeit der Mutter. Sie möchte ein Jahr Elterngeld beziehen.

Du musst dich im ersten Elternzeit-Antrag für 2 Jahre festlegen, kannst aber die Zeiten so angeben, wie du das geplant hast.

Am besten, du schreibst das exakte Datum rein. Elternzeit muss nicht mit den Lebensmonaten übereinstimmen, Elterngeld wird nach Lebensmonaten bezogen. Du kannst also auch nach dem 1. Geburtstag zum Arbeiten beginnen.

Der Vater muss mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen, sonst hat er keinen Anspruch. Die Monate dürfen frei gewählt werden. Beachte aber, dass er sich beim auf 2 Jahre festlegen muss. Beide Monate müssen bei der Erstmeldung angegeben werden.

Er kann Elterngeld auch 2022 bekommen, allerdings nur bis zum 14 Lebensmonat, und der endet am 24.01.

In deiner geplanten 2. Elternzeit, gibt es kein Elterngeld für dich.

Denkt auch daran, dass es zwischen den Elternzeit keinen Kündigungsschutz gibt.

Man kann übrigens auch Teilzeit in Elternzeit machen, mit bis zu 30 Stunden pro Woche.

LG luvi

 
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