Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Andrea6 am 30.07.2020, 21:23 Uhr

Das ist doch nonsens @Felica

..."Wenn wir davon ausgehen das Kind kommt wirklich pünktlich, müsstest du also so das dem AG mitteilen: EZ vom 24.11.20 - 23.1.01.21. Arbeit dann vom 24.01.21 - 23.06.21..."
Wieso schlägst du der AP vor, direkt nach dem Mutterschutz bzw. 2 Monate nach der Geburt wieder arbeiten zu gehen?
Im Posting ist nichts davon erwähnt, daß sie das wünscht - im Gegenteil.

 
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