Geschrieben von corinna b am 10.09.2019, 16:06 Uhr |
außerordentliche Kündigung Fitnesscenter
Meine Tochter zieht unitechnisch vom Heimatort ins 200 km entfernte Düsseldorf.
Darf sie das Fitnessstudio außerordentlich deswegen kündigen?
mfG
Corinna B.
Re: außerordentliche Kündigung Fitnesscenter
Antwort von uriah am 10.09.2019, 16:15 Uhr
Wie will sie den Arbeitsvertrag erfüllen, wenn sie 200 km entfernt wohnt?
Re: außerordentliche Kündigung Fitnesscenter
Antwort von kravallie am 10.09.2019, 16:26 Uhr
Arbeitsvertrag???
ich meine bei umzug von xx km darf man kündigen. müsste aber im vertrag stehen.
Re: außerordentliche Kündigung Fitnesscenter
Antwort von lilly1211 am 10.09.2019, 18:10 Uhr
Du bist echt schon ganz neurotisch was Arbeitsverträge und BV und sowas betrifft.
Was weißt du denn ob diese Studentin arbeitet und wo?
@AP ja da kann sie normalerweise kündigen.
Sonderkündigung wegen Umzug
Antwort von Alexa1978 am 10.09.2019, 20:24 Uhr
Was steht im Vertrag? Rechtsanspruch besteht keiner, man kann nur auf Kulanz hoffen, oder einen anderen Kündigungsgrund finden.
Re: außerordentliche Kündigung Fitnesscenter
Antwort von Felica am 10.09.2019, 21:16 Uhr
Schau in den Vertrag, bei den meisten Fitnessverträgen - und ich gehe davon aus es geht darum und nicht um einen Arbeitsvertrag - darf man ab einer bestimmten Entfernung kündigen.
Re: außerordentliche Kündigung Fitnesscenter
Antwort von corinna b am 11.09.2019, 8:27 Uhr
Danke....ja, es geht nicht um einen Arbeitsvertrag..sondern nur um den Fitnessvertrag. Die Mitarbeiter des Centers haben gesagt , sie dürfe nicht kündigen und müsse die restlichen 8 Monate (Jahresvertrag) zahlen, da ein Umzug eigenes Risiko sei.
Neulich ging doch ein neues Urteil (oder war es ein Gesetzesvorschglag, das weiß ich eben nicht genau) durch die Gazetten, dass genau dies geändert wurde , um die Rechte der Verbraucher zu schützen.....kann mir da jemand helfen?
Danke im voraus, Corinna
Re: außerordentliche Kündigung Fitnesscenter
Antwort von tonib am 11.09.2019, 9:43 Uhr
Grundsätzlich darf sie außerordentlich kündigen.
https://umziehen.de/suche-planung/fitnessstudio-kuendigen-wegen-umzug-ihre-rechte-2628
Re: außerordentliche Kündigung Fitnesscenter
Antwort von tonib am 11.09.2019, 9:44 Uhr
achso: ein außerordentliches Kündigungsrecht muss nicht im Vertrag stehen
Re: außerordentliche Kündigung Fitnesscenter
Antwort von corinna b am 11.09.2019, 12:42 Uhr
Vielen lieben Dank! Corinna
Problem wäre ggf das durchzusetzen
Antwort von Ellert am 11.09.2019, 16:17 Uhr
wie bei jeder Kündigung.
Seid Ihr rechtschutzversichert und fällt Kind noch drunter ?
dagmar
Re: Problem wäre ggf das durchzusetzen
Antwort von lilly1211 am 11.09.2019, 19:29 Uhr
Wieso?
Sie kündigt. Mit dieser Begründung. Fertig.
Was muss sie da durchsetzen? Sie zahlt halt nicht mehr.
Dann müssen die gerichtlich gegen sie vorgehen wenn sie Geld wollen. Und das werden sie nicht machen weil geringe Aussicht auf Erfolg.
naja
Antwort von Ellert am 11.09.2019, 19:57 Uhr
theoretisch schon allerdings ein Mahnbescheid ist schnell erwirkt, klar wiederspricht man dem etc aber den Ärger zieht es nach sich.
Zahlt man sowas vorab oder mit Einzugsermächtigung ?
Was wir alle nicht wissen, ggf ist das ne Kette und hat auch am neuen Ort ne Filiale
kommt man dann auch raus ?
Ist sie richtig umgemeldet oder hat sie noch nen Wohnsitz im Elternhaus des Studios ?
Kündigen würde ich auch sofort mit Einschreiben
am besten das Urteil dazu...
dagmar
Re: außerordentliche Kündigung Fitnesscenter
Antwort von Alexa1978 am 12.09.2019, 2:17 Uhr
Sicher?
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-ausserordentliche-kuendigung-des-fitnessstudiovertrages_150556.html
Habe ich jetzt zwar nur auf die Schnelle ohne Gewähr auf Richtigkeit gefunden, aber mein letzter Wissensstand war, dass das Sonderkündigungsrecht eben nicht greift.
Ergänzung: BGH Urteil (2016)
Antwort von Alexa1978 am 12.09.2019, 2:23 Uhr
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-urteil-xii-zr-62-15-fitnessstudio-kuendigung-umzug-kein-wichtiger-grund/
Re: Problem wäre ggf das durchzusetzen
Antwort von Silvia3 am 15.09.2019, 23:10 Uhr
Und bekommt dann eine schlechte Schufa... Sowas würde ich mir gut überlegen. Schließlich ist sie einen Vertrag eingegangen, und wenn dieser der gesetzlichen Regelung entspricht, muss sie ihn einhalten. Ist zwar ärgerlich, aber doch eigentlich normal, oder? Man kann sich doch nicht einfach aus einmal eingegangen Verpflichtungen rausstehlen, nur weil es für einen persönlich nicht mehr passt.
Silvia
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