Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von mutti6 am 25.05.2020, 14:56 Uhr

Kollegin sitzt immer noch im Ausland fest, kein Lohn mehr

Meine Kollegin sitzt seit Wochen im außereuropäischen Ausland fest, nachdem sie jetzt alle Überstunden abgebaut und den gesamten Jahresurlaub verbraucht hat, müsste sie nächste Woche wieder arbeiten, hat aber trotz aller Bemühungen, keine Möglichkeit, in Deutschland einzureisen.
Ich bin für die Gehälter und auch Einstellungen, Kündigungen usw. bei uns zuständig. Fakt ist, wir wollen diese Kollegin auf jeden Fall behalten, gemeinsam haben wir uns folgende Möglichkeiten überlegt. Sie nimmt ab sofort unbezahlten Urlaub, dann hat sie aber kein Geld mehr, was sie dort braucht, um Unterkunft und Essen etc, zu bezahlen. Sie wird von uns gekündigt (sie kann ihre Arbeit ja nicht aufnehmen, Anspruch auf Lohn hat sie nicht, weil sie ja keine Leistung erbringt), beantragt Arbeitslosengeld und wird wieder bei uns eingestellt, sobald sie wieder da ist.
Das Arbeitsamt sagt, sie bekommt kein Arbeitslosengeld, weil sie nicht vor Ort ist und somit der Vermittlung (sie soll ja gar nicht vermittelt werden, sondern sofort wieder eingestellt werden, sobald sie zurück ist) nicht zur Verfügung steht, außerdem muss der Antrag persönlich gestellt werden.
Sozialamt sagt, nee, solange sie nicht in Deutschland ist, gibt es auch keine Leistungen.
Die befragten Anwälte geben auch unterschiedliche Auskünfte, es gibt dazu keine einheitliche Rechtssprechung.
Wenn die Kollegin selber kündigt, hat sie gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, daher bieten wir ihr die Kündigung an, damit sie wenigstens finanzielle Mittel hat. Aber an die kommt sie dort ja nicht heran.
Gibt es Ideen oder Erfahrungen mit ähnlichen Situationen?

 
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