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Geschrieben von almasonne am 19.02.2020, 15:22 Uhr

Mutterschutz nach Geburt, Elternzeit und Urlaubskürzung

Guten Tag liebe Mitglieder!
Ich bin neu auf dieser Seite und ich bin beigetreten, weil ich mir hier Antworten auf Fragen erhoffe, die mir entweder garnicht, oder nur zum Teil beantwortet werden können.
Aktuell habe ich folgende Frage:
Ich möchte gerne ab Geburt meines Babies für 3 Jahre in Elternzeit gehen. Mir ist bekannt, daß ich für die 8 Wochen nach Geburt noch im Mutterschutz bin und im Beschäftigungsverbot und ich für die Dauer der 8 Wochen ungekürzte Urlaubsansprüche habe.
Was geschieht, wenn ich aber ab der Geburt für 3 Jahre gleich in EZ gehe und somit diese 8 Wochen-Frist in die EZ-Periode fällt. Nachdem das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht und der Arbeitgeber für jeden vollen Monat der EZ den Urlaub anteilig kürzen kann, nehme ich an, daß auch der Urlaub aus den 8 Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt gekappt werden kann. Sehe ich das richtig?

Dann wurde mir von folgender Konstellation berichtet, welche ich sehr seltsam finde:
Mein Mutterschutz bleibt für 8 Wochen, damit auch der Urlaubsanspruch. Ab dem ersten Tag nach den 8 Wochen Mutterschutz wird mir die Elternzeit durch den Arbeitgeber angerechnet und dauert bis zum dritten Geburtstag meines Kindes. Das sind doch keine 3 Jahre?
Ich verstehe das nicht so recht. Ich hoffe es kann mir jemand bei meinen Fragen helfen.

Im Vorfeld bedanke ich mich herzlich!
Grüße an alle die Eltern werden und schon sind!

Alma

 
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