Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Mafe am 07.09.2019, 8:32 Uhr

neuer 450 Euro Job und schwanger

Ersteinmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!
Auch ich war während meiner geringfügigen Beschäftigung zeitweise im Beschäftigungsverbot. Man erklärte mir,dass es keinen großen Unterschied zum Teilzeitangestellten gibt. So habe ich meinen Urlaubsanspruch, Überstunden, "Weihnachtsgeld" und auch den monatlichen Lohn regulär be-/erhalten.
Im Grunde ist es egal, wie lange du bereits beschäftigt bist. Nur ein befristeter Vertrag läuft halt dann ggf.aus.

 
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