Geschrieben von Berlin! am 15.10.2020, 13:27 Uhr |
Post vom Nachlasspfleger
Der Nachlasspfleger hat, grob gesagt, die Erben zu ermitteln und den Nachlass zu sichern.
Er muss über seine Tätigkeit den Gläubigern Auskunft geben und Rechnung legen.
Er sichert also den Nachlass für die Erben, auch, wenn diese niht oder noch nicht bekannt sind.
Hierzu muß er natürlich auch Nachforschungen anstellen, insbesondere über die Höhe des Nachlasses etc..
was liegt näher, als diejenige zu fragen, die das erbe ausgeschlagen hat und mit dem Erblasser verwandt war?
Du solltest Auskunft erteilen, soweit es Dir eben möglich ist. Du haftest für diese Auskunft im Grunde nicht, wenn Du nicht absichtlich etwas Falsches erzählst und dadurch ein Schaden entsteht. Wenn Du etwas nicht weißt, kannst Du es einfach sagen.
- Post vom Nachlasspfleger - mondstaub 14.10.20, 20:15
- Re: Post vom Nachlasspfleger - ohno 15.10.20, 0:23
- Re: Post vom Nachlasspfleger - mondstaub 15.10.20, 11:29
- Re: Post vom Nachlasspfleger - Berlin! 15.10.20, 13:27
- Re: Post vom Nachlasspfleger - mondstaub 15.10.20, 20:11
- Re: Post vom Nachlasspfleger - ohno 15.10.20, 0:23