Juli 2022 Mamis

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Geschrieben von JoanaKl, 15. SSW am 18.01.2022, 0:55 Uhr

Beschäftigungsverbot ?

Hallo ihr lieben, ich leide seit mehreren Tagen unter starken unteren Rückenschmerzen, habe öfter Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. ( bin jetzt in der 15. Woche)
Nun zu meiner eigentlichen Frage, ich arbeite in der gastronomie, dort muss ich viel stehen und laufen und mich oft bücken, die Räume sind warm trotz Lüftung und die Geräuschkulisse ist leider auch nicht die beste, mein Rücken schmerzt teilweise auch so doll das ich nicht mal wirklich aufstehen kann, nachts werde ich durch die Schmerzen wach, jede Bewegung tut weh, kann mein Frauenarzt mir in dem Fall ein Beschäftigungsverbot erteilen ?

 
13 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot ?

Antwort von mel1985 am 18.01.2022, 7:27 Uhr

Ich würde sagen ganz klar ja! Oder dein Arbeitgeber muss dir alternativen anbieten falls das möglich ist? Alles gute für dich

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Re: Beschäftigungsverbot ?

Antwort von majalino, 18. SSW am 18.01.2022, 7:58 Uhr

Hi,

ich nehme mal an, dass du schon mit dem Arbeitgeber gesprochen hast und die Gefährdungsbeurteilung so war, dass es für dich kein generelles BV gibt?
Denn eigentlich ist der Arbeitgeber dafür zuständig.

Dein Arzt kann dich entweder krankschreiben oder dir ggf. erstmal ein zeitlich begrenztes BV (zwei Wochen oder so) wegen Schwangerschaftsbeschwerden geben. Danach müsstest du wieder arbeiten gehen.
Mein Arzt hat mir erklärt, wenn die Beschwerden in der Zeit ohne Arbeit verschwinden, nach Wiederaufnahme der Tätigkeit aber wieder genauso auftauchen (sein Beispiel war Bluthochdruck), dann würde er als Arzt davon ausgehen, dass der Job die Ursache ist und damit wäre ein komplettes BV aus ärztlicher Sicht gerechtfertigt.

Sprich am besten mit deinem Doc darüber, wie er das handhabt.

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Re: Beschäftigungsverbot ?

Antwort von Btby am 18.01.2022, 7:59 Uhr

Hat dein Arbeitgeber keine Gefahrenbeurteilung gemacht? Das muss er eigentlich und die Wahrscheinlichkeit ist groß das die Bedingungen nicht Mutterschutzkonform sind.
Der Frauenarzt hat nix mit den Umständen auf deiner Arbeit zu tun.

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Re: Beschäftigungsverbot ?

Antwort von Ankalii97, 14. SSW am 18.01.2022, 8:29 Uhr

Aus meiner Sicht solltest du es bekommen, wenn du mit deinem Frauenarzt sprichst und ihm die Situation Erklärst. Kann ja nicht gut für dich und dein Baby sein. Sprich es das nächste mal einfach an, mehr als nein sagen, kann er ja nicht und dann kannst du dich erstmal krank schreiben lassen und dich erholen. :)

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Re: Beschäftigungsverbot ?

Antwort von Beccy333, 15. SSW am 18.01.2022, 8:48 Uhr

Ich habe bei meiner ersten Tochter auch in meinen Beruf die ganze zeit stehen müssen, viel bücken, schwer tragen und habe leider damals kein bv bekommen frauenarzt wollte es mir nicht ausstellen, obwohl ich förmlich drum gebettelt habe, da es mir psychisch schlecht ging durch den Stress auf der Arbeit. Ich habe damals mit dem Arbeitgeber dann geredet nachdem ich erstmal mich krankschreiben lassen habe ein paar Wochen und habe von ihm bv bekommen. Schlussendlich kam meine Tochter ein paar Wochen später (27 ssw) ob es mit der stress war? Wer weiß?. Jetzt in meinen Beruf habe ich direkt bv vom Frauenarzt bekommen durch die Vorgeschichte. Lass dich erstmal krankschreiben wenn es dir garnicht gut geht und rede mit frauenarzt und Arbeitgeber. (Mein Hausarzt ist betriebsarzt und meinte wenn mein frauenarzt mit jetzt kein bv gegeben hätte, hätte er es sonst gemacht)

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Re: Beschäftigungsverbot ?

Antwort von JoanaKl am 18.01.2022, 10:03 Uhr

Soweit ich weis nicht, ich bin auch länger als bis 22 Uhr arbeiten, er wollte sich eigentlich um alles kümmern, aber bis jetzt ist noch nichts passiert, er ist echt kein Unmensch, aber in dem Falle hat er sich halt noch nicht gekümmert.

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Re: Beschäftigungsverbot ?

Antwort von Btby am 18.01.2022, 10:17 Uhr

Ähm das geht gar nicht. Offensichtlich wirkt sich die Nichteinhaltung des Mutterschutzes schon auf dich und deine Gesundheit aus. Du musst schon auf deine Rechte bestehen wenn er sie nicht einhält.

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Re: Beschäftigungsverbot ?

Antwort von Btby am 18.01.2022, 10:19 Uhr

Siehe unten... da ist es evtl deshalb zu einer Frühgeburt gekommen

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Re: Beschäftigungsverbot ?

Antwort von Cuci am 18.01.2022, 10:25 Uhr

Erst mal würde ich noch mal das Gespräch mit ihm suchen. Kann er dir keinen anderen Arbeitsplatz bieten (Telefondienst oder so) oder deinen so ändern, dass es dem Mutterschutz entspricht, kann er dich ins BV schicken.

Verstößt er gegen das Mutterschutzgesetz, kannst du das deinem FA melden und er stellt dir ein befristetes BV aus. Das geht dann seinen Weg zur Aufsichtsbehörde (?) Und die schreiben deinen Chef an
Er hat dann Zeit deinen Arbeitsplatz zu ändern. Oder eben auch nicht. Dann stehen doe Chancen für ein BV gut. Da das aber natürlich kein schönes Bild auf den Arbeitgeber wirft, sag ich noch mal, würde ich das ansprechen bei ihm. Vielleicht kennt er die Möglichkeiten bezüglich BV gar nicht. Manche Chefs sind da echt etwas unbedarft. Das heißt aber nicht, dass ihn das von seiner Pflicht entbindet

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Re: Beschäftigungsverbot ?

Antwort von majalino, 18. SSW am 18.01.2022, 11:00 Uhr

Unbedingt sofort mit dem Chef sprechen, bzw. Personalabteilung, wenn ihr eine habt.
Meine Chefs hatten auch keine Ahnung (vorher noch keine schwangeren Mitarbeiter gehabt) und waren total perplex, als ich ihnen erst das Muster für die Gefährdungsbeurteilung und dann mein individuelles Protokoll reingereicht habe (ich bin meine eigene Personalabteilung :-).
Vielen ist auch nicht klar, dass die Beurteilung sofort nach deiner Mitteilung erfolgen muss und die Schwangerschaft an die Gewerbeaufsicht gemeldet werden muss.

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Nein

Antwort von mellomania am 18.01.2022, 19:22 Uhr

Für das bv ist, wenn, der AG zuständig. Er muss dir ersatztätigkeiten zuweisen, drauf achten dass du nicht vor 6.30 und nach 20 Uhr arbeitest. Kann er die keine ersatztätigkeiten zuzuweisen, muss er ein bv oder Teil bv aussprechen. Rückenschmerzen und Übelkeit aber sind Indikatoren für eine krankmeldung. Dann geht bv nicht. Denn dafür musst du voll arbeitsfähig sein. Krankmeldung geht immer vor!

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Re: Beschäftigungsverbot ?

Antwort von Cuci am 18.01.2022, 22:03 Uhr

Und da ist sie wieder.
Hab schon den ganzen Tag drauf gewartet.

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Re: Nein

Antwort von Btby am 18.01.2022, 22:27 Uhr

Psychobraut

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