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Geschrieben von Herbstlaub123 am 16.01.2018, 16:14 Uhr

Ablagevertrag, wer haftet?

Wir haben auch für alle Zusteller einen Ablagevertrag. Der Empfänger haftet für Diebstahl oder Beschädigung, denn der Zusteller hat mit der Ablage seine Pflicht erfüllt.

 
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