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von Littlecreek  am 10.11.2014, 19:37 Uhr

das ist frech!!!

Das ist nicht frech, das ist rechtens. Er darf ein Ausfallhonorar verlangen, wenn es eine Bestellpraxis ist und davon gehe ich beim Zahnarzt aus.
Ich würde denen höflich eine Bestätigung vom Kinderarzt übergeben und sie darauf hinweisen, dass du Dir das nicht leisten kannst. Schon gar nicht, wenn sie versuchen würden, das einzuklagen

 
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