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Geschrieben von Johanna3 am 10.11.2014, 18:13 Uhr

rein rechtlich

ist das wohl zulässig. Und völlig unerheblich, ob das Kind krank wurde, man selbst sich das Bein gebrochen hat oder schlicht nicht zum Termin erschien. Der Zahnarzt hat einen Verdienstausfall.

ABER: Vergibt der Zahnarzt den Termin anderweitig, darf er von dir keine Gebühren verlangen.

 
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