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von Littlecreek  am 28.07.2012, 11:54 Uhr

das ist ganz einfach - keine Leistung - Kündigung

Mein Mann hat auch einige angestellte unter sich. Darunter auch muslimische Frauen. Sie haben natürlich das Recht ihre Religion auszuüben, aber für die Folgen sind sie selbst verantwortlich. Leidet die Leistung, kann sie aufgefordert werden, dies zu ändern. Kommt sie dem nicht nach, kann sie gekündigt werden. Denn das Problem ist eben, dass andere dann ihren Job mitmachen müssten.
Würde der Arbeitgeber das dulden, würde er die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern verletzen, die zusätzlich dann Aufgaben übernehmen müssen.
Das wiederum hätte Folgen für den Arbeitgeber.
Fazit: Religion muss toleriert werden - die Folgen nicht.

LG

 
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