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Geschrieben von Wilde Hexe am 22.07.2014, 9:23 Uhr

der Größere gilt als leicht verhaltensauffällig

Die Schule ist doch eigentlich verpflichtet das Jugendamt zu informieren, wenn das Kind sehr auffällig ist.

Und die Schule sollte auch nicht locker lassen, wenn es sich nicht bessert.

 
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