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Geschrieben von Malefizz am 17.05.2016, 8:45 Uhr

Du darfst dich natürlich um die Bespassung deines Kindes kümmern...

Solange es deine Wiederherstellung nicht gefährdet. Normale Alltagsaktivitäten sind erlaubt, es sei denn, man ist bettlägerig krank geschrieben, dann muss man sich eben auch entsprechend schonen.

Google auch mal...

http://www.123recht.net/Krankgeschrieben-Was-ist-erlaubt-__a148556.html

 
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