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von Littlecreek  am 17.05.2016, 8:44 Uhr

Nochmal wegen Krankschreibung

Steht auf der AU, dass du zu Hause sein musst?
Du kannst alles tun, was dir nicht wissentlich schadet. Kurze Spaziergänge zum Spielplatz oder zum Einkaufen kann dir keiner verbieten, wenn nicht ausdrücklich auf der AU steht, dass du zu Hause liegen sollst.
Du darfst natürlich rausgehen und Kollegen und Chef dürfen dich auch sehen. Normale Tätigkeiten sind völlig in Ordnung. Dass du keinen Sport machen sollst, oder zum Tanzen versteht sich von selbst.

 
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