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Geschrieben von Malefizz am 17.05.2016, 10:01 Uhr

Recht und Moral sind nun mal eng verknüpft.

Richter A kann deshalb im gleichen Fall zu einem völlig anderen Urteil gelangen als Richter B. Deshalb schreiben Juristen bei ihren Traktaten auch immer gern was von "herrschender Meinung" nach der dies oder jenes erlaubt ist oder eben nicht.

Es ist IMHO nicht verwerflich, nicht nur den reinen Gesetztestext vor Augen zu haben, und sich an dessen Buchstaben zu klammern. Sonst gäbe es ja keinerlei Raum für Interpretationen und Ermessensentscheidungen.

 
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