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Geschrieben von Hubbeldubbel am 24.03.2018, 13:52 Uhr

Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Wo wir beim Thema sind:

"Würde Ortspolizeibehöre klingeln und erst einmal nur Ruhe verlangen."

Bei z.B. einer Tanzveranstaltung in einem Restaurant würde weder Polizei noch Ordnungsamt lediglich freundlich um Ruhe bitten und gut. Nö, da gibt's dann (5.000 Euro Höchsthöhe) Bußgeld.

Daher unterscheidet das Gesetz zwischen öffentlicher, für Jedermann zugängliche Veranstaltung und Privatveranstaltung...

Wegen OWiG.

 
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