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Geschrieben von Felica am 03.10.2019, 15:52 Uhr

Keiner einen richtig guten Tipp?

Die Aussage des antes das sie erst abspruch auf hartz4 hat wenn Scheidung war zB Blödsinn. Sie hat auch schon an Trennung Anspruch, genau wie Snspruch auf Trennungsunterhalt ab dann und Unterhalt für das Kind. Dir muss aber erst absegnen lassen das das Kind mit kann. Daran hängt es.

 
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