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Geschrieben von Ankaba am 17.03.2021, 20:17 Uhr

Mutterschaftsrichtline

Hallo,

vielleicht kennt sich ja jemand aus. Mir kam gerade eine Frage zu der Mutterschaftsrichtlinie bzw. Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen auf:

Laut der Richtlinie sollen in den ersten Schwangerschaftsmonaten Untersuchungen alle vier Wochen stattfinden und die „sollen“ unter anderem die „Kontrolle der kindlichen Herzaktionen“ beinhalten. CTG soll (wenn überhaupt) in den letzten Schwangerschaftswochen stattfinden und halt die drei US-Untersuchungen.

Wie wird dann diese „Soll“-Bestimmung umgesetzt? Oder ist es Usus, die „Soll“-Bestimmung nicht umzusetzen und regelmäßig (nur) Gewicht, Urin und Blutdruck zu kontrollieren?

Ich selbst hatte aufgrund Anamnese in der letzten Schwangerschaft haufenweise Ultraschall- und Doppleruntersuchungen. Deshalb interessiert es mich gerade, wie es bei unkomplizierten Schwangerschaften gehandhabt wird. Haben eure Frauenärzte auf eure eventuellen Bedenken oder Wünsche Rücksicht genommen?

 
9 Antworten:

Re: Mutterschaftsrichtline

Antwort von Mugi0303 am 17.03.2021, 20:26 Uhr

Da gibt es so ein kleines Gerät wo man die Herztöne hören kann ohne Bild. Das hat meine Hebamme immer gemacht. Hieß glaube ich dopton. Arbeitet aber auch mit Ultraschall. In meiner 2. Schwangerschaft hatte ich nur 4 x richtigen Ultraschall. Einmal zum Feststellen der Schwangerschaft und dann die 3 regulären. Geht also problemlos.

Mugi

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Re: Mutterschaftsrichtline

Antwort von Ankaba am 17.03.2021, 20:27 Uhr

Ah ok, danke für die Info.

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Re: Mutterschaftsrichtline

Antwort von Assen08 am 17.03.2021, 20:33 Uhr

Soll ist ein dehnbarer Begriff.
Es kann ein Vorhaben, Anliegen, Anweisung, Wunsch, etc. ausdrücken.

Bei mir wurde bis zur 30. SSW auch nicht jedes Mal ein Ultraschall gemacht. Bei Bekannten mit Kindern auch nur die 3-4 Mal. Also alles ok.

So hart es immer klingt: sollte (!) das Herz nicht mehr schlagen, ändert auch ein Ultraschall nichts daran.

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Re: Mutterschaftsrichtline

Antwort von 12Mami am 17.03.2021, 20:34 Uhr

Bei mir hat auch die Hebamme die Herztöne mit so ein kleinen Gerät abgehört (Stethoskop ähnlich mit so ner Herzfrequenz Anzeige). Ich war immer abwechselnd bei der Hebamme/Frauenarzt..quasi beim Arzt nur aller 8 Wochen. Mir hat das auch gereicht, beim Schallen hat man ja auch nur eine Momentaufnahme, von daher...

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Re: Mutterschaftsrichtline

Antwort von Ankaba am 17.03.2021, 20:42 Uhr

Ja, ich weiß, was eine „Soll“-Vorschrift bedeutet

Das stimmt. Die Erfahrung habe ich einmal schmerzhaft machen müssen. Und in späteren Schwangerschaftswochen kommt es glücklicherweise ja auch hierzulande sehr, sehr selten vor. Aber natürlich können weitere Untersuchungen in bestimmten Fällen Hinweise auf Komplikationen geben. Deshalb wurden bei mir in der zweiten Schwangerschaft insbesondere die Doppleruntersuchungen durchgeführt. Es ist wohl eine einfache Risiko-Nutzen(-Kosten)-Abwägung. Und in den allermeisten Fällen sind die vorgegebenen Untersuchungen ja auch völlig ausreichend. Mich hat nur interessiert, wie es bei unproblematischen Schwangerschaften Usus ist, weil eine „Soll“-Vorschrift schließlich impliziert, dass diese Untersuchungen als angebracht betrachtet werden.

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Re: Mutterschaftsrichtline

Antwort von Ankaba am 17.03.2021, 20:43 Uhr

Ja, das klingt nach einer guten Handhabe. Ich selbst habe leider erst recht spät eine Hebamme gefunden...

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Re: Mutterschaftsrichtline

Antwort von JuniMama-xx-xx-?? am 17.03.2021, 21:01 Uhr

Ohne Ueberpruefung der Herztoene wurde ich bei keiner VU entlassen, weder beim FA noch bei der Hebi. Ich dachte das wäre ein “Muss”?

Wurde mit einem kleinen Gerät gemacht das die Herzfrequenz gemessen und angezeigt hat

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Re: Mutterschaftsrichtline

Antwort von pepperle am 17.03.2021, 21:10 Uhr

Nee leider nicht, ich war zt ehrlich gesagt schon ein wenig genervt wenn ich zur Vorsorge kam, urin und max Blut abgeben und nur einmal Tasten dran war. Kein Ultraschall, keine herztöne hören etc. Dafür dann zwei bis drei Stunden im Wartezimmer... aber gut, Hauptsache gesund natürlich und man freut sich ks eigentlich wenns keine Probleme gibt

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Re: Mutterschaftsrichtline

Antwort von Felica am 18.03.2021, 18:54 Uhr

Ist aber auch seit dem 1.1.2021 verboten. Wie alle unnötigen Untersuchungen.

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