Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von ElisaMay am 27.11.2023, 19:56 Uhr

Thema Basiselterngeld und arbeiten

Hallo Ihr Lieben,

ich mal wieder .

Ich habe folgende Frage und hoffe das mir diese hier beantwortet werden kann .

Ich beziehe aktuell Basiselterngeld, die Zahlung endet Ende Februar. Ab März möchte ich 1x die Woche in meiner Firma für paar Stunden arbeiten gehen, geht das ohne Probleme oder muss ich hierzu irgendetwas beachten?

Oder kann mir eventuell jemand sagen wo ich über dieses Thema am besten nachlesen kann? Irgendwie finde ich nichts richtiges.
Bei der EG Stelle geht niemand ran.

Ich bedanke mich vorab recht herzlich für die Antworten und wünsche euch einen schönen ruhigen Abend .

Liebe Grüße

 
29 Antworten:

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Maya7 am 27.11.2023, 20:13 Uhr

Deinem Beitrag fehlen eine Menge informationen, und du musst zwischen Elterngeld und Elternzeit unterscheiden.

Ist das arbeiten "dein Wunsch" oder möchte der "AG dich zurück"?

Wieviele Stunden arbeitet dein Partner?

Wie lange hast du beim AG Elternzeit eingereicht? Du musst dich ja zu Beginn für 2 Jahre binden.

Google mal den Begriff: "Teilzeit in Elternzeit". Da wirst du evt. fündig.
Das Thema ist leider sehr komplex.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Phila83 am 27.11.2023, 20:14 Uhr

Wieso kriegst du Basiselterngeld, wenn du einen AG hast?
Ich verstehe die Situation nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Rachelffm am 27.11.2023, 20:23 Uhr

ich hab 2 jahre EZ eingereicht, 12 monate EG bezogen und war dann das 2. jahr in teilzeit gearbeitet.
das musste ich aber alles vorher klären.

du könntest z.b. bei der caritas anrufen und dich beraten lassen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von ElisaMay am 27.11.2023, 20:36 Uhr

Oh, da war ich wohl zu schnell mit abschicken.

Ich habe zwei Jahre EZ (geht bis 2025) beantragt und lasse mir das EG auf ein Jahr auszahlen. Die Zahlung endet im Februar 2024.

Ich wollte mit meinen Chefs nicht ohne mich vorher erkundigt zu haben ins Gespräch gehen. Sie wissen aber schon das ich auf sie zukommen werde (durch einen Kollegen). Super lieben Dank dann recherchiere ich mal im Internet unter EZ-Teilzeitarbeiten :).

Lieben Dank euch

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Phila83 am 27.11.2023, 20:45 Uhr

Autsch. Du hast schon ne Menge falsch gemacht.
"Wissen meine Chefs schon durch nen Kollegen."

A) Bist du noch ganz gut im Kopf? (Würde mein Vater fragen.)
B) Werde es schnell, du wirst Mutter!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Maya7 am 27.11.2023, 20:49 Uhr

Vorab:
Wenn du wieder in den Job zurück willst, und vorher aber kein Teilzeit in Elternzeit beantragt hast, sondern Elternzeit, darf dein Chef ablehnen. Ihr müsst euch also einigen, du hast keinen Rechtsanspruch.(anders als wenn du es direkt am Anfang mit beantragt hättest)
Wenn es zu einem neuen Vertrag kommen sollte, pass auf, dass dieser für die Zeit der Elternzeit befristet ist, sonst hast du später (nach ablauf der Elternzeit) keinen Anspruch mehr auf deinen Vertrag von vor der Geburt. (Da kann man vom AG sehr schnell verarscht werden, also vorsicht). Teilzeit in Elternzeit muss drinstehen!
Auserdem solltest du wenn du nur ein ganz paar Stunden arbeiten willst, überlegen ob es nicht Sinn macht für 1 Jahr auf 520€ Basis zu gehen, bzw. bist sogar verpflichtet dazu von Gesetzeswegen. Da musst du aufpassen dass du aber definitiv in Elternzeit bleibst, sonst musst du ggf. deine Krankekasse privat bezahlen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Hanfrila am 27.11.2023, 20:51 Uhr

Bezogen aufs Elterngeld ist das kein Problem, wenn du es zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme nicht mehr beziehst.

Verstehe die teilweise recht zynischen Kommentare nicht. ;)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Maya7 am 27.11.2023, 20:54 Uhr

leider muss ich da zustimmen, du solltest dich wirklich gut und professionell beraten lassen, ehrlich, da man wirklich leicht über den Tisch gezogen werden kann, weil das Thema so komplex ist, du musst deine Rechte ganz genau kennen, sonst wird das nix.
Chefs haben sehr viele Nachteile und wenn man sich nicht auskennt kann das sehr böse enden. Das dein Chef schon "vorgewarnt" ist, ist semi so hast du gar keinen Verhandlungsspielraum.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Suomi am 27.11.2023, 20:55 Uhr

Zu was ist die verpflichtet? Ich verstehe da nur Bahnhof...
Teilzeit in EZ ist doch eine weit verbreitete Praxis und vom Verdient her ist man nicht auf 520€ beschränkt. Was zählt sind die Wochenstunden und die gehen bis maximal 32h.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Mäxie452 am 27.11.2023, 21:03 Uhr

Hallo

@ Phila: kannst du mir deinen Beitrag mal erklären? Der klingt so herablassend und beleidigend.

Ich habe es genau so gemacht wie die Post- Verfasserin.
2 Jahre Elternzeit und 1 Jahr Elterngeld. Bin dann ab dem 16 Monat für 15Std wieder arbeiten gegangen.
Natürlich muss der AG zustimmen und ihr müsst euch über Geld und Arbeitszeit einig werden. Wenn das nicht funktioniert bleibst du quasi ohne Geld im zweiten Elternzeitjahr. Hatte ich zB mit eingeplant und dementsprechende Rücklagen.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Maya7 am 27.11.2023, 21:03 Uhr

Teilzeit in Elternzeit ist gar nicht sooo gängig. Die meisten die meinen das zu haben, haben einfach ein Teilzeitvertrag.

Viele wissen nicht, dass man seine Arbeitszeiten selbst bestimmen darf, dass man Kündigungsschutz hat, dass man nach ablauf in seinen alten Job zurückkehren muss, dass man nicht nach 20 Uhr arbeiten darf wenn man stillt, dass man keine Überstunden machen darf, dass der AG das Gehalt prozentual reduziert, also bei 30% weniger arbeit 30% weniger Gehalt, dass man mind. 15 std./Woche machen muss. etc.

Mit 520€ meinte ich das nur weil es in der Fragestellung so klang als ob sie "nur" ~8h/Woche arbeiten will, dann würde sie geldmäsig garnicht in TZ reinkommen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Maya7 am 27.11.2023, 21:16 Uhr

ah jetzt versteh ich erst was du meinst.

Wenn man "nur" zb. 400€/Monat verdient, weil die Stundenzahl zu gering ist, kann man nicht in Teilzeit arbeiten. Der Gesetzgeber zwingt einen dann zum Minijob.
das hat nix mit der Elternzeit zu tun, sondern mit dem Stundenumfang und der Bezahlung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Suomi am 27.11.2023, 21:17 Uhr

Man hat kein Recht darauf seine Arbeitszeiten selbst Du bestimmen. Und wenn man Teilzeit während der Elternzeit arbeitet,kann man natürlich Überstunden machen.
Aufpassen muss man immer, wenn man gleichzeitig noch Elterngeldplus bekommt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Maya7 am 27.11.2023, 21:27 Uhr

vllt. gibt es da auch noch Unterschiede von Bundesland zu Bundeland.
ich sag ja das Thema ist seeehr komplex.

ich hab mich damals auf jeden Fall bei der Elterngdstelle beraten lassen und das war auch gut so, ein Laie steigt da ja sonst nicht durch

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von JoMiNa am 27.11.2023, 21:56 Uhr

Ich finde einige Antworten hier auch komisch… was ist jetzt genau schlimm daran, dass der Arbeitgeber darüber Bescheid weiß, dass sie arbeiten möchte? Es gibt sogar Arbeitgeber, die freuen sich über diese Nachricht.

Es ist genau richtig, jetzt mit dem Arbeitgeber zu besprechen, wie der Wiedereinstieg möglich ist. Und sich vor dem Gespräch über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren.

Also wenn du kein Elterngeld mehr beziehst, kannst du so viel Geld verdienen, wie du möchtest. Es gibt nur eine Beschränkung beim Stundenumfang. Die EG Stelle hat damit aber nichts mehr zu tun. Da du 2 Jahre Elternzeit beantragt hast, hast du zwei Optionen: TZ in EZ oder neuer Vertrag bzw. dauerhafte Vertragsänderung. Du musst entscheiden, was davon besser für dich passt und aufpassen, dass es so im Vertrag steht.

Über TZ in EZ haben schon einige geschrieben (Vorteil: Kündigungschutz und der alte Vertrag bleibt).

Ich habe mich damals für die andere Option entscheiden, und habe meine Elternzeit vorzeitig beendet und meine Stunden dauerhaft reduziert. Bei meinem damaligen Arbeitgeber hätte ich nämlich kein Recht auf Teilzeit gehabt (zu wenige MA). Und da ich in dem Stundenumfang auch die nächsten Jahre arbeiten wollte, war es mir lieber, das direkt in trockenen Tüchern zu haben. Bei TZ in EZ hätte ich nämlich nach Ende der EZ neu verhandeln müssen und da hätte die Aussicht wegen Auftragslage usw. auch anders aussehen können.

Was dir natürlich bewusst sein muss, nur ein paar Stunden pro Woche ist manchmal nicht so gern gesehen. Du solltest dich entsprechend vorbereiten und Vorschläge machen, wie du dich in die Abläufe des AG einfügen kannst. (Z.B. in sich abgeschlossene Aufgabe ohne viel Abstimmungsbedarf, oder Aushilfstätigkeiten, die evtl. nicht zu deiner Stelle gehören.)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Murmel-Mama am 27.11.2023, 23:13 Uhr

Ein Hinweis: Elterngeld wird in der Regel für die Lebensmonate ausgezahlt, nicht für Kalendermonate.Heißt je nach Geburtsdatum müsstest du schauen, dass es entsprechend mit deinem Vetrag passt. Sonst hast du entweder Geld, was angerechnet wird oder einen Zeitraum "ohne" Geld.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von sneram am 28.11.2023, 10:44 Uhr

Hallo,
ja ich habe sogar bei 3J. ein Jahr Basiselterngeld genommen, war dann noch etwas zuhause und habe im Anschluss TZ in EZ gearbeitet. Verstehe auch nicht, warum das schlecht sein soll.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von sneram am 28.11.2023, 10:50 Uhr

...und bitte einmal schauen, für welchen Monat gezahlt wurde. Ich bekam z. B. das Geld für Mai (2.5.-1.6.) Ende April. Somit könnte es sein, dass sich etwas doppelt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Regenbogenfarben1 am 28.11.2023, 12:16 Uhr

Hä? Ich verstehe die Kommentare auch nicht und würde mich auch über Aufklärung freuen
(bin selbst bald Teilzeit in Elternzeit).

Wenn Du weniger als 15 Stunden arbeiten möchtest, benötigst Du die Zustimmung deines AG. Ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit bei weniger als 15 Stunden besteht also nicht (abgesehen auch noch von ein paar weiteren Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen). Ich persönlich würde also möglichst bald das Gespräch mit dem AG suchen und horchen, ob eine Beschäftigung (nur) an einem Tag in der Woche möglich/gewollt ist und das dann schriftlich fixieren lassen…

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Regenbogenfarben1 am 28.11.2023, 12:17 Uhr

Achso, und Dein Elterngeldbezug ist dann ja vorbei. Im Hinblick auf das Elterngeld gibt es dann nichts mehr zu beachten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Regenbogenfarben1 am 28.11.2023, 12:35 Uhr

Und noch was, weil es oben erwähnt wurde:

Ich würde mich (vorbehaltlich der AG möchte Dich im gewünschten Umfang beschäftigen) dahingehend beraten lassen, ob ein Minijob beim selben AG sinnvoller wäre.

Wenn der AG mit alledem nicht einverstanden ist, hast Du aber (anders als oben erwähnt) unter bestimmten Voraussetzungen sehr wohl einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung in einem Umfang von 15-32 Wochenstunden - falls das für Dich in Frage käme. Schöner für das Betriebsklima ist es aber natürlich, wenn man mit seinem AG konform geht…

Im Übrigen gibt es auch keine nach Bundesland abweichenden Regelungen…

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von ElisaMay am 28.11.2023, 14:09 Uhr

Manche Kommentare habe ich auch nicht verstanden .

Der besagte Kollege mit dem ich gesprochen hatte war die Büroleitung (er hat Mitsprache recht), vielleicht hätte ich dies erwähnen sollen. Im Eifer des Gefechts paar Details ausgelassen sorry.

Ich finde es auch nicht schlimm das die Chefs schon informiert worden sind, mehr als nein sagen können sie ja nicht . Wenn sie mich nicht benötigen auch nicht schlimm.

Aber jetzt weis ich zumindest auf was ich vertraglich achten sollte, falls etwas zustande kommt .

Lieben Dank euch allen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Neverland am 28.11.2023, 17:27 Uhr

Endet die Zahlung Im Februar oder bekommst du im Februar das letzte mal Geld? Ist ein Unterschied.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Neverland am 28.11.2023, 17:29 Uhr

Sei lieber still. Das schmerzt. Dein Nichtwissen.

Was hat der AG damit zu tun ob man Basis-EG bekommt oder EG plus. Erkläre das mal.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Neverland am 28.11.2023, 17:30 Uhr

Hat sie nicht. Ihr einziger Fehler oder Pech war der, hier eine Frage zu stellen und an dich zu geraten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Neverland am 28.11.2023, 17:31 Uhr

Danke

Ist schon peinlich mit was für ein Nichtwissen hier einige sich blamieren.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Neverland am 28.11.2023, 17:33 Uhr

Natürlich ist das gängig. Machen inzwischen sehr vieke. Und 2/3tel deiner Antwort ist falsch. Informiere dich mal zu den unterschied Mutterschutz und Elternzeit. Das schmeißt du völlig durcheinander.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Neverland am 28.11.2023, 17:34 Uhr

Weder Unterschiede in den Bundesländern noch ist es komplex. Du hast schlicht und einfach nur keine Ahnung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema Basiselterngeld und arbeiten

Antwort von Neverland am 28.11.2023, 17:48 Uhr

Du darfst, sobald die Monat für den Du das letzte mal EG bekommen hast vorbei ist, schadlos bis zu 32 Std due Woche arbeiten. Ob Minijob oder TZ ist egal, rechtlich ist ein Minijob auch nicht mehr als ein TZ -Job. Mit unterschieden bei den Sozialversicherung . TZ in EZ ist immer angeraten solange man die EZ noch nicht ausgeschöpft hat. Darauf zu verzichten ist eher dumm. Den kein AG kann sagen, TZ in EZ ist ok, TZ nach EZ aber nicht. Das Argument zieht nicht. Er kann nur grundsätzlich TZ ablehnen, dann hast du aber unter Umständen sogar Anspruch auf ALG1 über die Stunden welche fu arbeiten könntest. Um die Zeit zu nutzen dir fpr die EZ ein befristetes AV bei eiben anderen AG zu suchen.

Mit dem Mutterschutz hat das null zu tun. Du darfst slso stillen und stillpausen nutzen, du darfst nach 20 Uhr arbeiten, du darfst es sm Wochenende.

In den meisten Fällen schließt man mit dem AG eine zusatzvereinbarung ab, zum eigentlichen Vertrag. Kann man schriftlich machen wegen beweisbarkeit, muss man aber nicht. Entsprechend der Arbeitstage wird dann Urlaub umgerechnet, wenn es bei der gleichen Tätigkeit bleibt wird entsprechend der selbe Stundenlohn genommen und andere vereinbarungen entsprechend an die TZ angepasst. Ist also wie vorher VZ, nur eben auf TZ. Es gibt aber such AG die sagen, der job so geht nicht, ich habe aber was snderes. Dann muss man verhandeln.

Und fast jeder AG ist dankbar wenn er bereits frühzeitig über Pläne wie TZ in EZ informiert wird. Angesichts des derzeitigen Mangel an Arbeitskräften dürften die meisten auch dankbar sein über diese.

Ich habe übrigens bei allen Kindern 1-1,5 Jahre EG bezogen und bin dann in TZ innerhalb dee EZ bei meinem AG wieder eingestiegen. Gleicher Job, weniger Stunden, gleiche Verantwortung. Wie alle meine Kolleginnen und sogar einige Kollegen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.