Geschrieben von pommel am 14.10.2013, 22:40 Uhr |
Wer mag habe ich im Internet gefunden........Danke
Am Grundbucheintrag selbst kann ich aber nichts ändern?
Da kann man nachträglich zwar nichts machen, aber der Mann hat durch den alleinigen Eintrag natürlich einen höheren Zugewinn in der Ehe erwirtschaftet. Und der wird bei der Zugewinngemeinschaft unter den Partnern aufgeteilt. Die Frau würde in diesem Fall also nicht leer ausgehen, nur weil sie nicht im Grundbuch steht. Ist sie dagegen laut Grundbuch die Miteigentümerin, kann gegen ihren Willen nichts mit dem Haus passieren - außer der Teilungsversteigerung, die ja nur einer der Eheleute beantragen muss.
- Bitte schaut nochmal wegen Grundbucheintrag........Danke - pommel 14.10.13, 21:38
- Re: Bitte schaut nochmal wegen Grundbucheintrag........Danke - MäuschenNr.3 14.10.13, 21:42
- Re:Danke :-) o.T - pommel 14.10.13, 21:44
- Re: Bitte schaut nochmal wegen Grundbucheintrag........Danke - Tippel33 14.10.13, 22:02
- Re: Wer mag habe ich im Internet gefunden........Danke - pommel 14.10.13, 22:40
- Ist doch Quark... zum Zugewinn gehörte allemal - lastunicorn 15.10.13, 3:40
- Re: Bitte schaut nochmal wegen Grundbucheintrag........Danke - MäuschenNr.3 14.10.13, 21:42