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Geschrieben von Danyshope am 03.12.2016, 23:28 Uhr

wie seht ihr das?

Streng genommen begehen die dann Diebstahl. den der Kaufvertrag wird erst an der Kasse gültig wenn die Kassiererin den Preis genannt hat und der Käufer den zahlt. Vorher ist es schlicht und einfach Eigentum des Verkäufers und der könnte jederzeit eben den Kaufvorgang abbrechen.

Ob ein Verkäufer das macht ist eine andere Sache. Faktisch hätte er aber das recht denjenigen wegen Diebstahl/Unterschlagung anzuzeigen. Fraglich ob man das also seinen Kindern auch noch so anerziehen sollte. ist aber nicht meine Sache darüber zu entscheiden oder zu richten.

 
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