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Geschrieben von Schniesenase am 10.08.2019, 11:05 Uhr

Zaun an Zaun

Hallo KindlicheKaiserin,

eine 3m hohe Hecke zu einer unfreundlichen Nachbarin würde ich auf keinen Fall fällen, sondern gut pflegen. Sie hat nämlich Bestandsschutz, da sie nun ja schon so hoch ist und sich bis dahin niemand beschwert hat. Der neue Sichtschutz, Hecke oder Zaun, könnte nicht wieder so hoch werden (Richtwert ist meist 1,20m, manchmal 1,50m). Also bitte nicht voreilig so einen Schatz entfernen! Auch die anderen Nachbarn würde ich erst mal kennenlernen, bevor man da aktiv wird.

Abgesehen davon sind solche Hecken eine gute Spiel- umd Versteckmöglichkeit für Kinder. Der Garten ist groß, schreibst Du. Vielleicht gestaltet Ihr ihn so, wie er ist, erst mal in Ruhe und lasst die Hecke anfangs so, wie sie ist? Ihr habt ja eh erst mal henug Arbeit und Kosten.

Zur Reaktion der Nachbarin: Sie will ihre Ruhe und sieht sich nicht für Eure Lebenssituation verantwortlich. Das kann man finden wie man will; ändern könnt Ihr sie nicht. Da ist es doch die beste Vorgehensweise, sich korrekt zu verhalten, freundlich unverbindlich über den Gartenzaun guten Tag, guten Weg zu wünschen und sie ansonsten als wenig hilfreich zu ignorieren. Damit kommt man am besten klar. Streiten und diskutieren bringt nur Ärger und macht einem das Leben schwer. Insofern ist es ein guter Ansatz, Dich beim örtlichen Bauamt nach den gültigen Nachbarschaftsregeln zu erkundigen und sie gut zu kennen.

VG Sileick

 
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