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Geschrieben von Schniesenase am 10.08.2019, 15:48 Uhr

Zaun an Zaun

Hallo noch einmal,

Ergänzung zum Thema Zaun: Das ist ganz eindeutig in den Satzungen geregelt. Hier z.B. hat der Nachbar die Seite, die vom Eingan des Grundstücks rechts liegt, einzufrieden. Haben beide die rechte Seite aneinander liegen, weil die Eingänge von anderen Siten kommen, müssen sie sich die Kosten teilen. Wer links einen Zaun möchte, wo der Nachbar auch seine linke Seite hat, muss sich mit dem Nachbarn einigen. Find dich mal raus, wie bei Euch da die Vorschriften sind! Ist schon gut zu wissen. :-)

VG Sileick

 
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