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Geschrieben von KatjaJ am 20.03.2023, 20:07 Uhr

Achtung: Förderbedarf, nicht Förderschwerpunkt!

Ich kann nur für SH sprechen, aber auch hier gibt es bei den Schuleingangsuntersuchungen ggf. den Vermerk eines Förderbedarfes, den man ankreuzen kann. Das Kreuz wird gesetzt, wenn Kinder noch undeutlich sprechen, motorisch oder feinmotorischen noch nicht sicher erscheinen, sehr unruhig sind oder unkonzentriert o.a. Das Kreuz hat zum Ziel, dass die Beteiligten noch mal genauer hingucken, ob Ergo, Logo, Physio o.ä. noch Thema sein sollten vor dem Schulstart.

Im Gegensatz dazu wird ein Förderschwerpunkt (Lernen, Geistige Entwicklung, Sozial-emotional, körperliche Entwicklung,…) durch eine aufwändige Testung und in Absprache mit den Eltern (und in SH beim Förderschwerpunkt Lernen auch erst später) getestet. Da ist das Gesundheitsamt nur eine Komponente dabei.
Ich vermute, in NRW ist das vom Grundsatz her nicht anders.

 
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