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Geschrieben von mams am 31.03.2023, 14:56 Uhr

@Milchkaffee14 - falsch!

das ist nicht richtig. in niedersachsen müssen eltern NICHT zustimmen, wenn ein kind einen sonderpädagogischen unterstützungsbedarf bekommen soll. das geht auch gegen den willen der eltern, haben wir an unserer schule mehr als einmal erlebt. eltern stimmen weder dafür noch dagegen. auch stimmt es nicht, dass ein förderbedarf nur sehr schwer wieder aufgehoben werden kann. das ist ein normaler vorgang. gerade am ende der grundschule überprüft man noch mal, ob der förderbedarf weiterhin existieren soll. wenn nicht, wird er abgeschafft. das ist überhaupt kein problem und kein aufwand. die entscheidung liegt bei den lehrkräften. "externe kinder" an regelschulen gibt es schon seit jahren in niedersachsen nicht mehr. alle regelschulen sind inklusive schulen, ein kind mit förderbedarf gehört genauso dazu wie ein kind ohne förderbedarf. es tut mir weh, wenn so falsche fakten verbreitet werden.

 
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