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Geschrieben von kevome* am 08.11.2013, 13:46 Uhr

Dann macht eure Schule wohl etwas falsch

Uns wurde auch beim Elternabend deutlich gesagt, dass mündliche Mitarbeit in der 4. Klasse in Bayern auschließlich in die Kopfnoten einfließen darf.

Für das Übertrittszeugnis dürfen nur die 22 Proben und mündliche Noten für Referate, Kopfrechentests, Gedichte etc. herangezogen werden und auch nur dann, wenn die ganze Klasse entsprechend abgefragt und bewertet wird.

 
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