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Geschrieben von afmuckel am 20.11.2013, 17:25 Uhr

Doch

Wir wurden beim ersten Elternabend darüber dahingegend informiert, dass die mündlichen Noten in die Übertrittsnote einfließen. Die Lehrerin unseres Sohnes nannte auch den prozentualen Anteil, hab ich aber nicht mehr parat.
Zur mündlichen Note in Deutsch zählt hier neben der regelmäßigen Mitarbeit oder dem Vortragen von Referaten z.B. auch die Beteiligung am wöchentlichen Erzählkreis, begründet damit, das "Gesprächsführung" eben auch ein Themenschwerpunkt im Deutschunterricht ist.

Ebenso wird unter dem Oberbegriff praktische Leistungen auch die Heftführung bewertet und fließt in das Übertrittszeugnis ein.

Bei der Vorstellung der weiterführenden Schulen hieß es, das Übertrittszeugnis enthält die Jahresfortgangsnoten und die umfassen eben auch die mündlichen und praktischen Leistungen in den entsprechenden Fächern.

 
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