Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Charlie+Lola am 10.12.2011, 8:04 Uhr

Kinder ab 7 sind nur beschränkt Geschäftsfähig und ich hätte ihm auch gesagt das

er das nicht ohne meine Einwilligung einfach so abwickeln darf. War wohl unüberlegt und ob man da nun schimpft oder nicht ist finde ich zweitrangig.
Fakt ist das er es nicht einfach darf!

"Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB)."

Heißt im Klartext einige dich mit der Mutter wie ihr verfahrt, wenn sie das Geld zurückfordert hat sie einen rechtlichen Anspruch drauf.
Soviel zur Lage, wie du mit deinem Sohn dann verfahren magst mußt du entscheiden.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.