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Geschrieben von ansaluli am 10.12.2011, 11:19 Uhr

lest mal das hier!

Auch wenn man beschränkt geschäftsfähig ist, kann man Rechtsgeschäfte tätigen:

"Eine Ausnahme besteht jedoch für Verträge, die der Minderjährige mit Mitteln bewirkt, die ihm zur freien Verfügung überlassen sind (Taschengeld). Diese sind uneingeschränkt wirksam. Voraussetzung ist aber, dass die Vertragsleistung (Geldzahlung) vollständig ausgeglichen ist. Unwirksam wäre der Vertrag, wenn der Minderjährige die Vertragsleistung in Raten aus den ihm zur freien Verfügung überlassenen Mitteln begleichen wollte."

LG
Anja

 
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