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Geschrieben von SusanneZ am 21.06.2006, 21:35 Uhr

was für Eltern (Vater) vorsich lang

Klar, jeder darf das jugendamt einschalten, wenn er den Eindruck hat, dass mit dem Kind etwas nicht stimmt. Wenn die Eltern das dann ignorieren, ist die Schule in Abwägung auch dazu verpflichtet. Und nicht nur die Schule sondern jeder!

Nur mal ein Bsp., das nix mit der eigentlichen sache zu tun hat: Was würdest du denken, wenn die Schule eine Verwahrlosung eines Kindes mit massig blauen Flecken wahrnimmt und daraufhin mit den Eltern spricht. Keinerlei Veränderung im Äußeren und dem Verhalten des Kindes. Würdest du dann noch fragen, ob es die Schule darf?

 
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