Geschrieben von Ulknudel am 21.03.2004, 11:08 Uhr |
DOCH !! Guckt mal hier
Kfz
Soweit Ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis hat, können Sie den Wagen auf Ihr Kind zulassen und es damit von der Kfz-Steuer befreien lassen. Voraussetzung ist, dass alle Fahrten mit dem Wagen im Zusammenhang mit dem schwerbehinderten Kind stehen (Fahrten zur Arbeit dienen auch dazu , dass schwerbehinderte Kind zu unterstützen, indem Sie Geld zum Unterhalt verdienen) bzw. Sie den Wagen überwiegend für den Transport ihres behinderten Kindes benötigen. D.h. für Sie alleine würde z.B. ein Kleinwagen ausreichen, durch ihr behindertes Kind benötigen Sie jedoch einen Kleinbus, welcher natürlich eine höhere Kfz.-Steuer bedeutet. Sprechen Sie hierzu mit dem Finanzamt.
Soweit der Wagen auf Ihr Kind zugelassen wird: Schwerbehinderte bekommen bei Automobilclubs Ermässigungen. Ebenso lohnt es sich, mal mit der Kfz-Versicherung über einen Nachlass zu reden.
http://www.epilepsie-selbsthilfe.de/bayern/schweinfurt/daten/Behindertenausweis.htm
- Kann mir vielleicht jemand helfen? - Emma12345 20.03.04, 20:12
- Re: Kann mir vielleicht jemand helfen? - like 20.03.04, 21:07
- Re: Kann mir vielleicht jemand helfen? - ~*mini*girl*~ 20.03.04, 21:45
- klares NEIN - Ellert 21.03.04, 0:05
- Re: DOCH !! Guckt mal hier - Ulknudel 21.03.04, 11:08
- Re: DOCH !! Guckt mal hier - SabsZ 21.03.04, 11:19
- Re: DOCH !! - Ellert 21.03.04, 12:24
- Re: Und warum - Ulknudel 21.03.04, 13:10
- Vielen Dank! - Emma12345 21.03.04, 19:44
- Re: Und warum - Ulknudel 21.03.04, 13:10
- Re: DOCH !! - Ellert 21.03.04, 12:24
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Help! Viele Fragen zum Kiss-Syndrom!
Fragen zum SPZ
Mutter-Kind-Kurantrag abgelehnt, wie muss ich bei Wiederspruch vorgehen?
Ichbin schockiert! (lang, aber mit Absätzen)
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Wie überredet man einen 3 jährigen zum Inhallieren??
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