Chronisch kranke und behinderte Kinder

Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Ulknudel am 21.03.2004, 11:08 Uhr

DOCH !! Guckt mal hier

Kfz
Soweit Ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis hat, können Sie den Wagen auf Ihr Kind zulassen und es damit von der Kfz-Steuer befreien lassen. Voraussetzung ist, dass alle Fahrten mit dem Wagen im Zusammenhang mit dem schwerbehinderten Kind stehen (Fahrten zur Arbeit dienen auch dazu , dass schwerbehinderte Kind zu unterstützen, indem Sie Geld zum Unterhalt verdienen) bzw. Sie den Wagen überwiegend für den Transport ihres behinderten Kindes benötigen. D.h. für Sie alleine würde z.B. ein Kleinwagen ausreichen, durch ihr behindertes Kind benötigen Sie jedoch einen Kleinbus, welcher natürlich eine höhere Kfz.-Steuer bedeutet. Sprechen Sie hierzu mit dem Finanzamt.

Soweit der Wagen auf Ihr Kind zugelassen wird: Schwerbehinderte bekommen bei Automobilclubs Ermässigungen. Ebenso lohnt es sich, mal mit der Kfz-Versicherung über einen Nachlass zu reden.

http://www.epilepsie-selbsthilfe.de/bayern/schweinfurt/daten/Behindertenausweis.htm

 
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