Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von SabsZ am 21.03.2004, 11:19 Uhr

DOCH !! Guckt mal hier

Hallo,

diese Deutung,dass Unterhalt verdienen auch im Sinne des Kindes ist,mag zwar so richtig sein,ist aber nicht im Sinne der Rechtssprechung.
Jeder ,der sein Auto auf das Kind anmeldet,bekommt doch auch so ein Info-Blatt mit und wird aufgeklärt von den Finanzbeamten(?)..wir jedenfalls.
Zur Arbeit fahren darf man definitiv nicht,zählt defakto als Steuerhinterziehung,auch wenn das verdiente Geld ja dem Lebensunterhalt des Kindes dient.


Grüßlie Sabine

 
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